Messel ist eine Gemeinde im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg, nordöstlich von Darmstadt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
4090 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64409
Vorwahl
06159
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Messel
Hauptstraße 1
64409 Messel
2. Ordnungsamt Messel
Hauptstraße 1
64409 Messel
3. Bauamt Messel
Hauptstraße 1
64409 Messel
Gemeinde Messel – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Messel betreffen die Ablehnung der Baumaßnahme Neugasse, Sackgasse und Schachenweg sowie die Stellungnahme gegen den Bebauungsplan Roßdörfer Straße. Hierbei wurde in der Gemeindevertreterssitzung am 31.05.2021 die Ablehnung des Bebauungsplans Roßdörfer Straße beschlossen, da die Fraktion der Grünen und andere Parteien Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen der Bebauung auf die Gemeinde hatten.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.