Mettingen ist eine Gemeinde in der Region Tecklenburger Land (Kreis Steinfurt) im nördlichen Teil des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.882 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49497
Vorwahl
05452
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ambergen, Berentelg, Berghausen, Bruch, Höveringhausen, Lage, Mettingen, Muckhorst, Nierenburg, Nordhausen, Schlickelde, Wiehe, Wolfer, Ambergen, Berentelg, Berghausen, Bruch, Höveringhausen, Lage, Muckhorst, Nierenburg, Nordhausen, Schlickelde, Wiehe, Wolfer
Adressen:
1. Gemeinde Mettingen
Am Markt 1
49497 Mettingen
2. Standesamt Mettingen
Am Markt 1
49497 Mettingen
3. Ordnungsamt Mettingen
Am Markt 1
49497 Mettingen
Gemeinde Mettingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Mettingen hat am 24.03.2021 das ergänzende Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 21 „Pfarrer-Hüging-Straße“ beschlossen. Der Planbereich liegt nördlich der Ortslage zwischen Ibbenbürener Straße und Teichstraße und umfasst etwa 9 ha. Ziel ist die moderate städtebauliche Weiterentwicklung und Nachverdichtung des Gebiets, wobei die Anzahl der Wohnungen und die Grundflächenzahl begrenzt werden sollen. Es sind zwei Vollgeschosse je Wohngebäude zulässig, und die Grundflächenzahl beträgt 0,3, mit einer minimalen Anhebung auf 0,35 in bestimmten Bereichen. Der Zugang zum Köllbachtal soll von Bebauung freigehalten werden, und gestaltprägende Großbäume sollen erhalten bleiben. Die technische Erschließung wird durch Anschlüsse an bestehende Leitungsnetze sichergestellt, und für zusätzliche Versiegelungen sollen Rückhaltemöglichkeiten für Niederschlagswasser geschaffen werden.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.