Steinfurt (plattdeutsch: Stemmert, nur für den Ortsteil Burgsteinfurt gebräuchlich; Ortsteil Borghorst plattdeutsch: Buorghorst) ist die Kreisstadt des Kreises Steinfurt in Nordrhein-Westfalen und gehört zum Regierungsbezirk Münster.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
34.645 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48565
Vorwahlen
02551, 02552 Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Vorwahl falsch
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Steinfurt
Adressen:
1. Stadt Steinfurt, Rathausplatz 1, 48565 Steinfurt
2. Kreis Steinfurt, Kaiserstraße 1, 48565 Steinfurt
3. Agentur für Arbeit Steinfurt, Schillerstraße 10, 48565 Steinfurt
Gemeinde Steinfurt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.