Steinfurt (plattdeutsch: Stemmert, nur für den Ortsteil Burgsteinfurt gebräuchlich; Ortsteil Borghorst plattdeutsch: Buorghorst) ist die Kreisstadt des Kreises Steinfurt in Nordrhein-Westfalen und gehört zum Regierungsbezirk Münster.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
34.645 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48565
Vorwahlen
02551, 02552 Vorlage:Infobox Verwaltungseinheit in Deutschland/Wartung/Vorwahl falsch
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Steinfurt
Adressen:
1. Stadt Steinfurt, Rathausplatz 1, 48565 Steinfurt
2. Kreis Steinfurt, Kaiserstraße 1, 48565 Steinfurt
3. Agentur für Arbeit Steinfurt, Schillerstraße 10, 48565 Steinfurt
Gemeinde Steinfurt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf