Die Hochschulstadt Mittweida ist eine Stadt im Landkreis Mittelsachsen im Bundesland Sachsen
Bundesland
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
14.209 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09648
Vorwahl
03727
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altmittweida, Altmittweida
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mittweida
Markt 1
09648 Mittweida
2. Bürgeramt Mittweida
Markt 1
09648 Mittweida
3. Ordnungsamt Mittweida
Markt 1
09648 Mittweida
Gemeinde Mittweida – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 22 „Wohngebiet ehemaliges RUMA-Gelände“ in Mittweida trat am 21.01.2022 in Kraft. Dieser Plan umfasst eine Fläche von ca. 16.150 m2 und includes eine 3-geschossige Mehrfamilienhausbebauung an der Dr.-Wilhelm-Külz-Straße, eine 4-geschossige Eckbebauung zur Oststraße und sechs Einfamilienhäuser an der Ost- und Turnerstraße.
In der Gemeinde Altmittweida, die eine Verwaltungsgemeinschaft mit Mittweida bildet, wurde der Bebauungsplan Nr. 3 „Wohngebiet nördliche Dorfstraße 11“ aufgestellt, der bis zu 12 Bauplätze für Einfamilienhäuser vorsieht und im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB realisiert wird. Dieser Plan dient der Nachverdichtung und Revitalisierung brachliegender Flächen innerhalb bebauter Ortslagen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.