Sie liegt in Nordrhein-Westfalen und gehört zur Städteregion Aachen. Monschau [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'mon.ʃaʊ auch 'mɔn.dʒaʊ̯] (bis 1918 Montjoie, am 9. August 1918 Änderung des Namens durch kaiserlichen Erlass in Monschau) ist eine Stadt an der Rur in der Eifel
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Städteregion Aachen
Einwohner
11.645 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52156
Vorwahl
02472
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmGericht, Dreistegen, Hargard, Menzerath, Perlenau, Schwingsborn, AmGericht, Dreistegen, Hargard, Menzerath, Perlenau, Schwingsborn
Adressen:
1. Stadt Monschau
Markt 1
52156 Monschau
2. Bürgeramt Monschau
Markt 1
52156 Monschau
3. Ordnungsamt Monschau
Markt 1
52156 Monschau
Gemeinde Monschau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan für das Industriegebiet Imgenbroich Nord-West wegen Bekanntmachungsfehler und Verstößen gegen das interkommunale Abstimmungsgebot für unwirksam erklärt. Die Stadt Monschau muss nun die Mängel korrigieren, aber die Baugenehmigung für den Kaufland-Vollsortimenter bleibt vorerst bestehen. Weitere Verfahren am Verwaltungsgericht Aachen prüfen die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung. Die Stadt hält an ihrer Entwicklungsabsicht für den Standort fest, trotz des Urteils als Entwicklungshemmnis.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.