Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Euskirchen

Euskirchen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈʔɔɪ̯skɪʁçn̩] ist eine mittelgroße Stadt im Rheinland und zugleich als Kreisstadt seit 1827 Verwaltungssitz des gleichnamigen Kreises im Südwesten von Nordrhein-Westfalen (Deutschland).
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
58.754 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
53879, 53881
Vorwahlen
02251, 02255
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30 Dienstag: 08:30 - 12:30 Mittwoch: 08:30 - 12:30 Donnerstag: 08:30 - 11:30 13:30 - 14:30 Freitag: 08:30 - 12:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Euskirchen treibt den Bebauungsplan für das Areal City Süd hinter dem Euskirchener Bahnhof voran. Hier entsteht das neue Rathaus, das City-Forum und ein Parkhaus. Das Rathaus, dessen Bau 2023 begann, wird im Sommer 2026 eröffnet. Das City-Forum wird an der Rückseite des Bahnhofs platziert, und zwischen den beiden Gebäuden ist ein repräsentativer Platz geplant.

Das Parkhaus am Pützbergring wird fünf Geschosse haben, mit etwa 700 Stellplätzen, davon 300 für den Park-and-Ride-Bedarf. Die entsprechenden Verfahren für den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan für das Parkhaus hat der Ausschuss für Umwelt und Planung eingeleitet.

Zusätzlich gibt es Pläne für Neubaugebiete, wie das Neubaugebiet "Alte Gärtnerei" in Euskirchen-Weidesheim und das Stadtquartier "werk&wiese" südöstlich des Bahnhofs, wo Wohn-, Gewerbe- und Einzelhandelsflächen entstehen sollen.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

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Der Bebauungsplan soll aus dem Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan für die gesamte Gemeinde, entwickelt werden (Standardverfahren).

Nach dem deutschen Baugesetzbuch gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Planung einer städtischen Umgebung berücksichtigt werden müssen.

  • Eine nachhaltige Entwicklung,

  • Soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen,

  • Verantwortung gegenüber künftigen Generationen,

  • Dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodenordnung,

  • Menschenwürdige Umwelt,

  • Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen,

  • Klimaschutz und Klimaanpassung,

  • Städtebauliche Gestalt

  • Baukulturelle Erhaltung und Entwicklung des Orts- und Landschaftsbildes

  • Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

  • Soziale und kulturelle Bedürfnisse,

  • Denkmalschutz,

  • Belange des Umweltschutzes 

  • Belange der Wirtschaft

  • Belange des Verkehrs.