Es ist die einzige Gemeinde der Region Main-Rhön, die zum Einzugsgebiet der Weser und zum Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) gehört
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
1699 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
97786
Vorwahl
09748
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Fuchsenhof, Haubenhöfe, Kretzenhof, Oberziegelhtte, Wiesenhof, Fuchsenhof, Haubenhöfe, Kretzenhof, Oberziegelhütte, Wiesenhof
Adressen:
1. Bundesamt für Naturschutz, Konstantinstraße 110, 53179 Bonn, Deutschland
2. Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht, Am Schillertheater 1, 14467 Potsdam, Deutschland
3. Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau, Deutschland
Gemeinde Motten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.