Die Stadt Fulda am gleichnamigen Fluss ist das Oberzentrum der Region Osthessen und die neuntgrößte Stadt Hessens. Sie ist die Kreisstadt des Landkreises Fulda und eine von sieben Sonderstatusstädten Hessens
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
68.462 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
36037, 36039, 36041, 36043
Vorwahl
0661
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birkenhof, Buchenhof, Finkenhain, Mittelberg, Weihershof, Weihersmhle, Birkenhof, Buchenhof, Finkenhain, Mittelberg, Weihershof, Weihersmühle
Gemeinde Fulda – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Waidesgrund in Fulda beginnen 2023, der Baustart ist für 2024/25 geplant. Drei Investoren, die Nassauische Heimstätte | Wohnstadt, das Siedlungswerk Fulda und TING Projekte, werden insgesamt fünf Baufelder bebauen und rund 280 neue Wohneinheiten erstellen, davon 30 Prozent mietpreisgebunden. Die Bezugsfertigkeit der ersten Wohneinheiten wird für 2026/27 erwartet.
Zusätzlich wird in Fulda der Flächennutzungsplan für das Neubaugebiet "Am Ziergraben" in Gläserzell geändert, um neue Wohnbauflächen auszuweisen und der aktuellen Nachfrage gerecht zu werden.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.