Sie ist die Kreisstadt des Landkreises Fulda und eine von sieben Sonderstatusstädten Hessens. Die Stadt Fulda am gleichnamigen Fluss ist das Oberzentrum der Region Osthessen und die neuntgrößte Stadt Hessens
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
68.462 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
36037, 36039, 36041, 36043
Vorwahl
0661
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birkenhof, Buchenhof, Finkenhain, Mittelberg, Weihershof, Weihersmhle, Birkenhof, Buchenhof, Finkenhain, Mittelberg, Weihershof, Weihersmühle
Gemeinde Fulda – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Waidesgrund in Fulda beginnen 2023, der Baustart ist für 2024/25 geplant. Drei Investoren, die Nassauische Heimstätte | Wohnstadt, das Siedlungswerk Fulda und TING Projekte, werden insgesamt fünf Baufelder bebauen und rund 280 neue Wohneinheiten erstellen, davon 30 Prozent mietpreisgebunden. Die Bezugsfertigkeit der ersten Wohneinheiten wird für 2026/27 erwartet.
Zusätzlich wird in Fulda der Flächennutzungsplan für das Neubaugebiet "Am Ziergraben" in Gläserzell geändert, um neue Wohnbauflächen auszuweisen und der aktuellen Nachfrage gerecht zu werden.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.