Sie ist die Kreisstadt des Landkreises Fulda und eine von sieben Sonderstatusstädten Hessens. Fulda ist die größte Stadt in der Region Osthessen und deren politisches und kulturelles Zentrum
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
68.462 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
36037, 36039, 36041, 36043
Vorwahl
0661
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birkenhof, Buchenhof, Finkenhain, Mittelberg, Weihershof, Weihersmhle, Birkenhof, Buchenhof, Finkenhain, Mittelberg, Weihershof, Weihersmühle
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Waidesgrund in Fulda beginnen 2023, der Baustart ist für 2024/25 geplant. Drei Investoren, die Nassauische Heimstätte | Wohnstadt, das Siedlungswerk Fulda und TING Projekte, werden insgesamt fünf Baufelder bebauen und rund 280 neue Wohneinheiten erstellen, davon 30 Prozent mietpreisgebunden. Die Bezugsfertigkeit der ersten Wohneinheiten wird für 2026/27 erwartet.
Zusätzlich wird in Fulda der Flächennutzungsplan für das Neubaugebiet "Am Ziergraben" in Gläserzell geändert, um neue Wohnbauflächen auszuweisen und der aktuellen Nachfrage gerecht zu werden.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.