Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Fulda

Fulda ist die größte Stadt in der Region Osthessen und deren politisches und kulturelles Zentrum. Sie ist die Kreisstadt des Landkreises Fulda und eine von sieben Sonderstatusstädten Hessens
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
68.462 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
36037, 36039, 36041, 36043
Vorwahl
0661
Adresse der Stadtverwaltung
Schlossstraße 1, 36037 Fulda
Schlossstraße 1, 36037 Fulda 36039 Hessen DE
Website
Ortsteile
Birkenhof, Buchenhof, Finkenhain, Mittelberg, Weihershof, Weihersmhle, Birkenhof, Buchenhof, Finkenhain, Mittelberg, Weihershof, Weihersmühle
Gemeinde Fulda – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Waidesgrund in Fulda beginnen 2023, der Baustart ist für 2024/25 geplant. Drei Investoren, die Nassauische Heimstätte | Wohnstadt, das Siedlungswerk Fulda und TING Projekte, werden insgesamt fünf Baufelder bebauen und rund 280 neue Wohneinheiten erstellen, davon 30 Prozent mietpreisgebunden. Die Bezugsfertigkeit der ersten Wohneinheiten wird für 2026/27 erwartet.

Zusätzlich wird in Fulda der Flächennutzungsplan für das Neubaugebiet "Am Ziergraben" in Gläserzell geändert, um neue Wohnbauflächen auszuweisen und der aktuellen Nachfrage gerecht zu werden.

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.