Mölln ist eine Kleinstadt im Kreis Herzogtum Lauenburg im Südosten Schleswig-Holsteins
Bundesland
Kreis
Herzogtum Lauenburg
Einwohner
19.329 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23879
Vorwahl
04542
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AufderHeide, Stadtziegelei, Tangenberg, Waldhalle, Waldhof
Adressen:
1. Stadt Mölln
Markt 1
23879 Mölln
2. Kreis Herzogtum Lauenburg
Möllner Str. 2
21502 Geesthacht
3. Einwohnermeldeamt Mölln
Markt 1
23879 Mölln
Gemeinde Mölln – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Mölln in den bereitgestellten Quellen. Die Quelle bezieht sich hauptsächlich auf die Landesplanung und den Regionalplan III für Windenergie in Schleswig-Holstein, ohne spezifische Details zu Mölln zu enthalten.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.