Mölln ist eine Kleinstadt im Kreis Herzogtum Lauenburg im Südosten Schleswig-Holsteins
Bundesland
Kreis
Herzogtum Lauenburg
Einwohner
19.329 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
23879
Vorwahl
04542
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AufderHeide, Stadtziegelei, Tangenberg, Waldhalle, Waldhof
Adressen:
1. Stadt Mölln
Markt 1
23879 Mölln
2. Kreis Herzogtum Lauenburg
Möllner Str. 2
21502 Geesthacht
3. Einwohnermeldeamt Mölln
Markt 1
23879 Mölln
Gemeinde Mölln – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Mölln in den bereitgestellten Quellen. Die Quelle bezieht sich hauptsächlich auf die Landesplanung und den Regionalplan III für Windenergie in Schleswig-Holstein, ohne spezifische Details zu Mölln zu enthalten.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.