Sie gehört zur Region Neckar-Alb und zur Randzone der europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
20.567 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72116
Vorwahl
07473
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BadSebastiansweiler
Adressen:
Stadtverwaltung Mössingen
Hauptstraße 1
72116 Mössingen
Bürgeramt Mössingen
Hauptstraße 1
72116 Mössingen
Landratsamt Tübingen
Wilhelm-Keil-Straße 50
72074 Tübingen
Gemeinde Mössingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Mössingen hat einstimmig den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Grundstück der ehemaligen Kreissparkasse am Rathaus gefasst, um das Haus der Region zu bauen. Dieses Verwaltungsgebäude soll dem Regionalverband und dem Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb als Zuhause dienen. Der bestehende Bebauungsplan aus 1974 wird durch einen neuen, maßgeschneiderten Plan ersetzt, der für das aktuelle Vorhaben geeignet ist. Das neue Gebäude wird auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.000 Quadratmetern 85 Büroarbeitsplätze und einen Konferenzraum umfassen. Der Plan wird öffentlich ausgelegt, um Anregungen und Bedenken der Bürger zu sammeln.
Zusätzlich plant die Stadt Mössingen, einen Bebauungsplan zu erstellen, um große Werbeanlagen in der Kernstadt zu verbieten, nachdem mehrere Anträge für Werbetafeln abgelehnt wurden und derzeit vor dem Verwaltungsgericht verhandelt werden.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.