Balingen ist eine Stadt im Süden Baden-Württembergs, etwa 70 km süd-südwestlich von Stuttgart. Die Große Kreisstadt (seit 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Zollernalbkreis
Einwohner
34.604 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72336
Vorwahlen
07433, 07435
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Balingen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Balingen wird im Teilort Ostdorf ein neues Baugebiet erschlossen, das Platz für bis zu sieben Einfamilienhäuser bietet. Das Gebiet mit einer Gesamtfläche von etwa 3650 Quadratmetern liegt am nordwestlichen Rand des Stadtteils Ostdorf und grenzt an bestehende Wohnbebauung am Zwerenbacher Weg.
Zudem sind bei der Stadt Balingen aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen und Planauslagen im Rahmen der Bauleitplanung vorgesehen, einschließlich der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen, die nach dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung erfolgen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.