Gemäß Landesplanung ist Mülheim-Kärlich als Unterzentrum ausgewiesen
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
11.248 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56218
Vorwahlen
02630 (Teile des Gewerbegebiets: 0261)
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
BubenheimerBerg, Depot-Siedlung
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mülheim-Kärlich
Hauptstraße 1
56218 Mülheim-Kärlich
2. Ordnungsamt Mülheim-Kärlich
Hauptstraße 1
56218 Mülheim-Kärlich
3. Bürgerbüro Mülheim-Kärlich
Hauptstraße 1
56218 Mülheim-Kärlich
Gemeinde Mülheim-Kärlich – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- 17. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbepark I im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
- 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Depot III mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Gewerbepark I
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Platzgestaltung Koblenzer Straße im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Neufassung der Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbepark I einschließlich der 16. Änderung
- Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Schul- und Sportzentrums Mülheim-Kärlich im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (35. Änderung)
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.