Mülheim-Kärlich ist eine Stadt im nördlichen Rheinland-Pfalz und mit rund 11.000 Einwohnern die größte Kommune der Verbandsgemeinde Weißenthurm
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
11.248 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56218
Vorwahlen
02630 (Teile des Gewerbegebiets: 0261)
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
BubenheimerBerg, Depot-Siedlung
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mülheim-Kärlich
Hauptstraße 1
56218 Mülheim-Kärlich
2. Ordnungsamt Mülheim-Kärlich
Hauptstraße 1
56218 Mülheim-Kärlich
3. Bürgerbüro Mülheim-Kärlich
Hauptstraße 1
56218 Mülheim-Kärlich
Gemeinde Mülheim-Kärlich – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- 17. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbepark I im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
- 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Depot III mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Gewerbepark I
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Platzgestaltung Koblenzer Straße im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
- Neufassung der Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Gewerbepark I einschließlich der 16. Änderung
- Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Schul- und Sportzentrums Mülheim-Kärlich im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (35. Änderung)
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.