Mülsen ist eine Gemeinde in Sachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
10.771 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08132
Vorwahl
037601
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mülsen
Hauptstraße 1
08132 Mülsen
2. Ordnungsamt Mülsen
Hauptstraße 1
08132 Mülsen
3. Finanzamt Zwickau
Breitscheidstraße 8
08056 Zwickau
Gemeinde Mülsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Mülsen hat am 21. August 2023 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Mülsen Ortsmitte“ im Ortsteil Mülsen St. Jacob beschlossen, der am 30. September 2023 in Kraft trat.
Ein weiterer Bebauungsplan betrifft die Revitalisierung des vormaligen Tierhaltungsstandorts an der Brückenstraße im Ortsteil Niedermülsen, für den der Gemeinderat am 7. November 2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen hat.
Zusätzlich wurde am 5. Juni 2023 der Vorentwurf des Bebauungsplans „Mischgebiet St. Jacober Nebenstraße 1a“ im Ortsteil Mülsen St. Jacob gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Bebauungsplan „Mühlberg“ im Ortsteil Thurm, der am 8. Mai 2023 gebilligt wurde, dient der Errichtung eines Wohngebietes auf einer Fläche von ca. 27.900 m2 am südlichen Rand des Ortskerns von Thurm.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.