Mülsen ist eine Gemeinde in Sachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
10.771 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08132
Vorwahl
037601
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mülsen
Hauptstraße 1
08132 Mülsen
2. Ordnungsamt Mülsen
Hauptstraße 1
08132 Mülsen
3. Finanzamt Zwickau
Breitscheidstraße 8
08056 Zwickau
Gemeinde Mülsen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Mülsen hat am 21. August 2023 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Mülsen Ortsmitte“ im Ortsteil Mülsen St. Jacob beschlossen, der am 30. September 2023 in Kraft trat.
Ein weiterer Bebauungsplan betrifft die Revitalisierung des vormaligen Tierhaltungsstandorts an der Brückenstraße im Ortsteil Niedermülsen, für den der Gemeinderat am 7. November 2022 den Aufstellungsbeschluss gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen hat.
Zusätzlich wurde am 5. Juni 2023 der Vorentwurf des Bebauungsplans „Mischgebiet St. Jacober Nebenstraße 1a“ im Ortsteil Mülsen St. Jacob gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Der Bebauungsplan „Mühlberg“ im Ortsteil Thurm, der am 8. Mai 2023 gebilligt wurde, dient der Errichtung eines Wohngebietes auf einer Fläche von ca. 27.900 m2 am südlichen Rand des Ortskerns von Thurm.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.