Die kreisfreie Stadt Frankenthal im Nordosten der rheinland-pfälzischen Region Pfalz liegt zwischen den Städten Worms und Ludwigshafen
Bundesland
Einwohner
48.773 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
67206–67227
Vorwahlen
06233, 06239
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hahnenhof, Ormsheimerhof, Petersau, Rheinhorst, Hahnenhof, Ormsheimerhof, Petersau, Rheinhorst
Gemeinde Frankenthal – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Bebauungsplanverfahren für das ehemalige Sternjakob-Areal in Frankenthal ist in der Endphase und wird voraussichtlich Ende März 2025 abgeschlossen. Die DBA Deutsche Bauwert AG aus Baden-Baden hat das Projekt übernommen und wird als alleinige Eigentümerin und Vorhabenträgerin fungieren. Das städtebauliche Konzept wurde angepasst, um im Teilbereich B Geschosswohnungsbau statt Reihen- und Doppelhäuser zu realisieren, was die Anzahl der geplanten Wohneinheiten von 287 auf 346 erhöht.
Die Bebauungspläne werden bis zum 10. März 2025 öffentlich ausgelegt, und nach dem Abschluss des Verfahrens kann mit der baulichen Umsetzung begonnen werden. Dieses Projekt ist Teil der „Roadmap Wohnungsbau“ der Stadt Frankenthal, die darauf abzielt, innerhalb der nächsten 15 Monate Baurecht für verschiedene Projekte zu erlangen.
Zusätzlich wird auf dem ehemaligen Real-Gelände in Studernheim ein neues Wohnquartier mit 148 Einfamilienhäusern und zwei Geschosswohnungsbauten entstehen. Die Stadt Frankenthal hat auch die Sozialbauquote für zwei Jahre ausgesetzt, um die Realisierung größerer Bauprojekte zu erleichtern. Weitere Wohnungsbauprojekte, wie das Vorhaben an der Lambsheimer Straße, werden ebenfalls vorangetrieben.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.