Die kreisfreie Stadt Frankenthal im Nordosten der rheinland-pfälzischen Region Pfalz liegt zwischen den Städten Worms und Ludwigshafen
Bundesland
Einwohner
48.773 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
67206–67227
Vorwahlen
06233, 06239
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hahnenhof, Ormsheimerhof, Petersau, Rheinhorst, Hahnenhof, Ormsheimerhof, Petersau, Rheinhorst
Gemeinde Frankenthal – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Bebauungsplanverfahren für das ehemalige Sternjakob-Areal in Frankenthal ist in der Endphase und wird voraussichtlich Ende März 2025 abgeschlossen. Die DBA Deutsche Bauwert AG aus Baden-Baden hat das Projekt übernommen und wird als alleinige Eigentümerin und Vorhabenträgerin fungieren. Das städtebauliche Konzept wurde angepasst, um im Teilbereich B Geschosswohnungsbau statt Reihen- und Doppelhäuser zu realisieren, was die Anzahl der geplanten Wohneinheiten von 287 auf 346 erhöht.
Die Bebauungspläne werden bis zum 10. März 2025 öffentlich ausgelegt, und nach dem Abschluss des Verfahrens kann mit der baulichen Umsetzung begonnen werden. Dieses Projekt ist Teil der „Roadmap Wohnungsbau“ der Stadt Frankenthal, die darauf abzielt, innerhalb der nächsten 15 Monate Baurecht für verschiedene Projekte zu erlangen.
Zusätzlich wird auf dem ehemaligen Real-Gelände in Studernheim ein neues Wohnquartier mit 148 Einfamilienhäusern und zwei Geschosswohnungsbauten entstehen. Die Stadt Frankenthal hat auch die Sozialbauquote für zwei Jahre ausgesetzt, um die Realisierung größerer Bauprojekte zu erleichtern. Weitere Wohnungsbauprojekte, wie das Vorhaben an der Lambsheimer Straße, werden ebenfalls vorangetrieben.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.