Die kreisfreie Stadt Frankenthal im Nordosten der rheinland-pfälzischen Region Pfalz liegt zwischen den Städten Worms und Ludwigshafen
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Einwohner
48.773 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
67206–67227
Vorwahlen
06233, 06239
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hahnenhof, Ormsheimerhof, Petersau, Rheinhorst, Hahnenhof, Ormsheimerhof, Petersau, Rheinhorst
Öffnungszeiten
Montag: Geschlossen
Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 18:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Das Bebauungsplanverfahren für das ehemalige Sternjakob-Areal in Frankenthal ist in der Endphase und wird voraussichtlich Ende März 2025 abgeschlossen. Die DBA Deutsche Bauwert AG aus Baden-Baden hat das Projekt übernommen und wird als alleinige Eigentümerin und Vorhabenträgerin fungieren. Das städtebauliche Konzept wurde angepasst, um im Teilbereich B Geschosswohnungsbau statt Reihen- und Doppelhäuser zu realisieren, was die Anzahl der geplanten Wohneinheiten von 287 auf 346 erhöht.
Die Bebauungspläne werden bis zum 10. März 2025 öffentlich ausgelegt, und nach dem Abschluss des Verfahrens kann mit der baulichen Umsetzung begonnen werden. Dieses Projekt ist Teil der „Roadmap Wohnungsbau“ der Stadt Frankenthal, die darauf abzielt, innerhalb der nächsten 15 Monate Baurecht für verschiedene Projekte zu erlangen.
Zusätzlich wird auf dem ehemaligen Real-Gelände in Studernheim ein neues Wohnquartier mit 148 Einfamilienhäusern und zwei Geschosswohnungsbauten entstehen. Die Stadt Frankenthal hat auch die Sozialbauquote für zwei Jahre ausgesetzt, um die Realisierung größerer Bauprojekte zu erleichtern. Weitere Wohnungsbauprojekte, wie das Vorhaben an der Lambsheimer Straße, werden ebenfalls vorangetrieben.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.