Die kreisfreie Stadt Frankenthal im Nordosten der rheinland-pfälzischen Region Pfalz liegt zwischen den Städten Worms und Ludwigshafen
Bundesland
Einwohner
48.773 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
67206–67227
Vorwahlen
06233, 06239
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hahnenhof, Ormsheimerhof, Petersau, Rheinhorst, Hahnenhof, Ormsheimerhof, Petersau, Rheinhorst
Gemeinde Frankenthal – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Bebauungsplanverfahren für das ehemalige Sternjakob-Areal in Frankenthal ist in der Endphase und wird voraussichtlich Ende März 2025 abgeschlossen. Die DBA Deutsche Bauwert AG aus Baden-Baden hat das Projekt übernommen und wird als alleinige Eigentümerin und Vorhabenträgerin fungieren. Das städtebauliche Konzept wurde angepasst, um im Teilbereich B Geschosswohnungsbau statt Reihen- und Doppelhäuser zu realisieren, was die Anzahl der geplanten Wohneinheiten von 287 auf 346 erhöht.
Die Bebauungspläne werden bis zum 10. März 2025 öffentlich ausgelegt, und nach dem Abschluss des Verfahrens kann mit der baulichen Umsetzung begonnen werden. Dieses Projekt ist Teil der „Roadmap Wohnungsbau“ der Stadt Frankenthal, die darauf abzielt, innerhalb der nächsten 15 Monate Baurecht für verschiedene Projekte zu erlangen.
Zusätzlich wird auf dem ehemaligen Real-Gelände in Studernheim ein neues Wohnquartier mit 148 Einfamilienhäusern und zwei Geschosswohnungsbauten entstehen. Die Stadt Frankenthal hat auch die Sozialbauquote für zwei Jahre ausgesetzt, um die Realisierung größerer Bauprojekte zu erleichtern. Weitere Wohnungsbauprojekte, wie das Vorhaben an der Lambsheimer Straße, werden ebenfalls vorangetrieben.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.