Mai 2003 Region Unterer Neckar und bis 31. Sie gehört zur europäischen Metropolregion Rhein-Neckar (bis 20
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
13.262 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
69151
Vorwahl
06223
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Kleingemünd, Kümmelbacherhof, Walkmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neckargemünd
Hauptstraße 1
69151 Neckargemünd
2. Bürgeramt Neckargemünd
Hauptstraße 1
69151 Neckargemünd
3. Ordnungsamt Neckargemünd
Hauptstraße 1
69151 Neckargemünd
Gemeinde Neckargemünd – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Neckargemünd gibt es keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in den bereitgestellten Quellen. Allerdings gibt es allgemeine Informationen über Bebauungspläne, wie dass diese durch Gemeinderatsbeschlüsse festgesetzt werden und Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung enthalten.
Für Eberbach, eine nahegelegene Stadt, gibt es jedoch Neuigkeiten: Der Bebauungsplan Nr. 90 "Mittlerer Scheuerberg" wurde neu gefasst und erweitert. Neu aufgenommen wurden Grundstücke östlich der Scheuerbergstraße zwischen Krankenhaus und Von-Göler-Weg, mit dem Ziel der Erschließung über eine neue Verbindung zwischen Scheuerbergstraße und Louis-Störzbach-Straße.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.