Neu-Ulm ist eine Große Kreisstadt und der Verwaltungssitz des Landkreises Neu-Ulm im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben, genauer in Mittelschwaben
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
59.814 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
89231, 89233
Vorwahlen
0731, 07307, 07308
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Breithofen, Lindenhof, Reutti, Breithofen, Lindenhof, Reutti
Adressen:
1. Stadt Neu-Ulm, Rathausplatz 1, 89231 Neu-Ulm
2. Landratsamt Neu-Ulm, Bahnhofstraße 5, 89231 Neu-Ulm
3. Finanzamt Neu-Ulm, Schützenstraße 10, 89231 Neu-Ulm
Gemeinde Neu-Ulm – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm hat am 26. November 2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan R 18 "Alter Landgasthof Reutti" beschlossen. Der Plan sieht den Umbau und die Erweiterung des ehemaligen Hotels in Reutti durch Wohnnutzungen und ergänzende gewerbliche Nutzungen vor, mit insgesamt etwa 39 Wohneinheiten und vier Gewerbeeinheiten. Die Planunterlagen waren vom 23. Dezember 2024 bis 28. Januar 2025 öffentlich ausgestellt und zur Stellungnahme freigegeben.
Zusätzlich wurde für ein anderes Projekt, den Bebauungsplan M 118 "Wohnen am Glacis-Park, Turmstraße/Gedeckter Weg", in der Stadtmitte von Neu-Ulm, die Aufstellung und Beteiligung der Öffentlichkeit im Juli 2024 beschlossen. Dieser Plan umfasst den Neubau von vier mehrgeschossigen Wohngebäuden mit etwa 120 Wohneinheiten.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.