Die Hochschulstadt liegt an der Westgrenze Bayerns am rechten Donauufer gegenüber der zu Baden-Württemberg gehörenden Großstadt Ulm
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
59.814 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
89231, 89233
Vorwahlen
0731, 07307, 07308
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Breithofen, Lindenhof, Reutti, Breithofen, Lindenhof, Reutti
Adressen:
1. Stadt Neu-Ulm, Rathausplatz 1, 89231 Neu-Ulm
2. Landratsamt Neu-Ulm, Bahnhofstraße 5, 89231 Neu-Ulm
3. Finanzamt Neu-Ulm, Schützenstraße 10, 89231 Neu-Ulm
Gemeinde Neu-Ulm – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm hat am 26. November 2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan R 18 "Alter Landgasthof Reutti" beschlossen. Der Plan sieht den Umbau und die Erweiterung des ehemaligen Hotels in Reutti durch Wohnnutzungen und ergänzende gewerbliche Nutzungen vor, mit insgesamt etwa 39 Wohneinheiten und vier Gewerbeeinheiten. Die Planunterlagen waren vom 23. Dezember 2024 bis 28. Januar 2025 öffentlich ausgestellt und zur Stellungnahme freigegeben.
Zusätzlich wurde für ein anderes Projekt, den Bebauungsplan M 118 "Wohnen am Glacis-Park, Turmstraße/Gedeckter Weg", in der Stadtmitte von Neu-Ulm, die Aufstellung und Beteiligung der Öffentlichkeit im Juli 2024 beschlossen. Dieser Plan umfasst den Neubau von vier mehrgeschossigen Wohngebäuden mit etwa 120 Wohneinheiten.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.