Neuenkirchen-Vörden (bis 30
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9021 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49434
Vorwahlen
05493, 05495
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Neuenkirchen-Vörden
Hauptstraße 1
49434 Neuenkirchen-Vörden
2. Ordnungsamt Neuenkirchen-Vörden
Hauptstraße 1
49434 Neuenkirchen-Vörden
3. Bürgerbüro Neuenkirchen-Vörden
Hauptstraße 1
49434 Neuenkirchen-Vörden
Gemeinde Neuenkirchen-Vörden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden hat den Aufstellungsbeschluss für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Erweiterung des Niedersachsenparks auf der Ostseite der Autobahn um ca. 54 ha gefasst.
- Eine weitere Änderung betrifft die Herausnahme von Gewerbeflächen und Abgrabungsflächen auf der Westseite der Autobahn, um diese zu landwirtschaftlichen Flächen umzuwandeln.
- Der Bebauungsplan Nr. 74 "Hinterste Flage I" in Neuenkirchen sieht kleinere Baugrundstücke und eine verdichtete Bauweise vor, um Flächen zu sparen und das bestehende Biotop zu erhalten.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden für den Bebauungsplan Nr. 74 sind abgeschlossen.
- Die Vorbereitungen für die Neuausweisung des Sondergebiets Windenergie in Nellinghof und Vörden laufen, mit geplanter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für Anfang 2025.
- Es gibt zusätzliche Bauanträge und -voranfragen, wie den Neubau einer Halle für die Firma Grimme Landmaschinenfabrik und den Umbau der historischen Hofstelle "Zur Müße 2".
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung