Neuenkirchen-Vörden (bis 30
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9021 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49434
Vorwahlen
05493, 05495
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Neuenkirchen-Vörden
Hauptstraße 1
49434 Neuenkirchen-Vörden
2. Ordnungsamt Neuenkirchen-Vörden
Hauptstraße 1
49434 Neuenkirchen-Vörden
3. Bürgerbüro Neuenkirchen-Vörden
Hauptstraße 1
49434 Neuenkirchen-Vörden
Gemeinde Neuenkirchen-Vörden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Rat der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden hat den Aufstellungsbeschluss für die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Erweiterung des Niedersachsenparks auf der Ostseite der Autobahn um ca. 54 ha gefasst.
- Eine weitere Änderung betrifft die Herausnahme von Gewerbeflächen und Abgrabungsflächen auf der Westseite der Autobahn, um diese zu landwirtschaftlichen Flächen umzuwandeln.
- Der Bebauungsplan Nr. 74 "Hinterste Flage I" in Neuenkirchen sieht kleinere Baugrundstücke und eine verdichtete Bauweise vor, um Flächen zu sparen und das bestehende Biotop zu erhalten.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden für den Bebauungsplan Nr. 74 sind abgeschlossen.
- Die Vorbereitungen für die Neuausweisung des Sondergebiets Windenergie in Nellinghof und Vörden laufen, mit geplanter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für Anfang 2025.
- Es gibt zusätzliche Bauanträge und -voranfragen, wie den Neubau einer Halle für die Firma Grimme Landmaschinenfabrik und den Umbau der historischen Hofstelle "Zur Müße 2".
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.