Seit 1994 bildet Vechta mit den Städten Damme, Diepholz und Lohne das sogenannte Städtequartett. Die als „Reiterstadt“ bekannte Universitätsstadt ist mit Cloppenburg eine der beiden Kreisstädte im Oldenburger Münsterland und wird in der Raumordnung des Landes Niedersachsen als Mittelzentrum geführt
Bundesland
Landkreis
Einwohner
33.309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49377
Vorwahlen
04441,04447 (Langförden)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hagen, Holzhausen, Oythe, Petersburg, Rieden, Stukenborg, Telbrake, Tonnenmoor, VordemMoore, Hagen, Holzhausen, Oythe, Petersburg, Rieden, Stukenborg, Telbrake, Tonnenmoor, VordemMoore
Adressen:
1. Stadt Vechta, Am Schloßgarten 1, 49377 Vechta
2. Land Niedersachsen, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Am Alten Postweg 1, 49377 Vechta
3. Agentur für Arbeit Vechta, Bremer Str. 5, 49377 Vechta
Gemeinde Vechta – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.