Nieder-Olm ist eine Stadt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz und liegt etwa zehn Kilometer südlich der Stadt Mainz im Herzen von Rheinhessen
Bundesland
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
10.348 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55268
Vorwahl
06136
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eulenmhle, Kreuzhof, Lieserhof, Lindenhof, Neumhle, StGeorgshof, Sonnenhof, Urbanushof, Wiesenmhle, Eulenmühle, Kreuzhof, Lieserhof, Lindenhof, Neumühle, StGeorgshof, Sonnenhof, Urbanushof, Wiesenmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nieder-Olm
Am Alten Postplatz 1
55268 Nieder-Olm
2. Ordnungsamt Nieder-Olm
Am Alten Postplatz 1
55268 Nieder-Olm
3. Bürgeramt Nieder-Olm
Am Alten Postplatz 1
55268 Nieder-Olm
Gemeinde Nieder-Olm – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Nieder-Olm hat am 30.06.2022 den Bebauungsplan für das ehemalige RWZ-Gelände beschlossen, der seit 07.07.2022 rechtskräftig ist. Auf diesem 9.000 qm großen Grundstück werden 94 Wohneinheiten in fünf Mehrfamilienhäusern und sechs Doppelhaushälften errichtet, einschließlich betreuten Wohnens und sozial gebundenen Mietwohnungen.
Zusätzlich hat DBB ein ca. 8.500 m2 großes Grundstück an der Ludwig-Eckes-Allee erworben, das bisher von der Raiffeisen-Warenzentrale genutzt wurde. Hier sollen nach der Schaffung des Baurechts für Wohnnutung im Rahmen eines neuen Bebauungsplan-Verfahrens Mehrfamilienhäuser und Doppelhaushälften entstehen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.