Nieder-Olm ist eine Stadt im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz und liegt etwa zehn Kilometer südlich der Stadt Mainz im Herzen von Rheinhessen
Bundesland
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
10.348 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55268
Vorwahl
06136
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Eulenmhle, Kreuzhof, Lieserhof, Lindenhof, Neumhle, StGeorgshof, Sonnenhof, Urbanushof, Wiesenmhle, Eulenmühle, Kreuzhof, Lieserhof, Lindenhof, Neumühle, StGeorgshof, Sonnenhof, Urbanushof, Wiesenmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nieder-Olm
Am Alten Postplatz 1
55268 Nieder-Olm
2. Ordnungsamt Nieder-Olm
Am Alten Postplatz 1
55268 Nieder-Olm
3. Bürgeramt Nieder-Olm
Am Alten Postplatz 1
55268 Nieder-Olm
Gemeinde Nieder-Olm – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Nieder-Olm hat am 30.06.2022 den Bebauungsplan für das ehemalige RWZ-Gelände beschlossen, der seit 07.07.2022 rechtskräftig ist. Auf diesem 9.000 qm großen Grundstück werden 94 Wohneinheiten in fünf Mehrfamilienhäusern und sechs Doppelhaushälften errichtet, einschließlich betreuten Wohnens und sozial gebundenen Mietwohnungen.
Zusätzlich hat DBB ein ca. 8.500 m2 großes Grundstück an der Ludwig-Eckes-Allee erworben, das bisher von der Raiffeisen-Warenzentrale genutzt wurde. Hier sollen nach der Schaffung des Baurechts für Wohnnutung im Rahmen eines neuen Bebauungsplan-Verfahrens Mehrfamilienhäuser und Doppelhaushälften entstehen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.