Niederkassel, amtliche Schreibweise bis 14
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
38.694 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53859
Vorwahlen
02208, 0228
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Niederkassel
Rathausstraße 1
53859 Niederkassel
2. Bürgeramt Niederkassel
Rathausstraße 1
53859 Niederkassel
3. Ordnungsamt Niederkassel
Rathausstraße 1
53859 Niederkassel
Gemeinde Niederkassel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Bebauungsplan Nr. 166 N in Niederkassel zielt auf die Erweiterung des Gewerbegebiets Niederkassel-Ost ab, mit einer Fläche von etwa 1,5 ha südlich der Spicher Straße und nördlich der Heinrich-von-Stephan-Straße. Der Planentwurf wurde vom Planungs- und Verkehrsausschuss am 12.11.2024 gebilligt und ist vom 02.12.2024 bis 10.01.2025 zur öffentlichen Einsichtnahme verfügbar.
- Die 57. Änderung des Teilplans A des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplan 140 M betreffen ein Mischgebiet im Stadtteil Mondorf, um Wohnraum und Gewerbeflächen zu schaffen. Die Entwürfe sind vom 02.12.2024 bis 10.01.2025 öffentlich einsehbar.
- Die Stadt Niederkassel plant auch die Erweiterung des Schulzentrums Nord im Stadtteil Ranzel, einschließlich eines Neubaus einer Sporthalle und einer zentralen Mensa sowie eines Ergänzungsbaus für die bestehende Gesamtschule. Der Satzungsbeschluss hierfür wurde am 22.06.2022 gefasst.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.