Die Gemeinde Niederkrüchten liegt am linken Niederrhein im Westen des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Viersen im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
15.075 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41372
Vorwahl
02163
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birth, Boscherhausen, Brempt, Dam, Gützenrath, Heyen, Laar, Oberkrüchten, Ryth, Silverbeek, Tetelrath, Varbrook, Venn
Adressen:
1. Gemeinde Niederkrüchten
Am Markt 1
41372 Niederkrüchten
2. Bürgerbüro Niederkrüchten
Am Markt 1
41372 Niederkrüchten
3. Kreis Viersen
Rathausplatz 1
41747 Viersen
Gemeinde Niederkrüchten – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Niederkrüchten hat den Flächennutzungs- und Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Elmpt, bekannt als Javelin Park Ost, genehmigt, trotz zahlreicher Einwände. Der Plan umfasst die Entwicklung eines 94 ha großen Gewerbe- und Industriegebiets auf dem ehemaligen Militärgelände in Elmpt. Die neuen Hallen werden 40 Meter hoch sein und bis zum Meinweg sichtbar sein. Die geplanten Maßnahmen zur Begrenzung der Lichtemissionen sind nicht mehr berücksichtigt, und es wird eine erhöhte Grundwassernutzung erwartet.
Der Gemeinderat hat den geänderten Flächennutzungsplan am 19. März 2024 beschlossen, und der Bebauungsplan wurde am 23. April 2024 im Ausschuss für Planung, Verkehr und Grundstücke erörtert. Der Plan lag vom 13. Mai bis zum 28. Juni 2024 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Umweltgruppen wie Grünes Grenzland kritisieren den Plan wegen der negativen Auswirkungen auf die natürliche Umwelt, einschließlich der Stickstoffbelastung der N2000-Gebiete und der Austrocknung des Naturschutzgebietes Lüsekamp. Es ist geplant, dass der Gemeinderat den geänderten Plan in einer Sitzung verabschiedet und danach erneut zur öffentlichen Anhörung vorlegt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.