Wassenberg ist eine an der Grenze zu den Niederlanden gelegene Stadt im Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
18.952 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41849
Vorwahl
02432
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dohr, Elsum, Entenpfuhl, Eulenbusch, Forst, Krafeld, Rosenthal, Schaufenberg, Dohr, Elsum, Entenpfuhl, Eulenbusch, Forst, Krafeld, Rosenthal, Schaufenberg
Adressen:
1. Stadt Wassenberg
Hauptstraße 6
41849 Wassenberg
2. Bauamt Wassenberg
Hauptstraße 6
41849 Wassenberg
3. Gewerbeamt Wassenberg
Hauptstraße 6
41849 Wassenberg
Gemeinde Wassenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.