Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wassenberg

Wassenberg ist eine an der Grenze zu den Niederlanden gelegene Stadt im Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
18.952 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
41849
Vorwahl
02432
Adresse der Stadtverwaltung
Roermonder Straße 25–27, 41849 Wassenberg
Roermonder Straße 25–27, 41849 Wassenberg 41849 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Dohr, Elsum, Entenpfuhl, Eulenbusch, Forst, Krafeld, Rosenthal, Schaufenberg, Dohr, Elsum, Entenpfuhl, Eulenbusch, Forst, Krafeld, Rosenthal, Schaufenberg
Adressen:
1. Stadt Wassenberg
Hauptstraße 6
41849 Wassenberg

2. Bauamt Wassenberg
Hauptstraße 6
41849 Wassenberg

3. Gewerbeamt Wassenberg
Hauptstraße 6
41849 Wassenberg
Gemeinde Wassenberg – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:30 - 12:30
  • Dienstag: 08:30 - 12:30
  • Mittwoch: 08:30 - 12:30
  • Donnerstag: 08:30 - 12:30 13:30 - 15:00
  • Freitag: 08:30 - 12:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.