Nordstemmen ist eine Gemeinde im Westen des Landkreises Hildesheim, die sich im Bereich der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen in Südniedersachsen befindet und die am Fluss Leine liegt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
12.090 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31171
Vorwahlen
05069, 05044, 05066
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Heyersum, Mahlerten, Marienburg, Heyersum, Mahlerten, Marienburg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nordstemmen
Hauptstraße 1
31171 Nordstemmen
2. Einwohnermeldeamt Nordstemmen
Hauptstraße 1
31171 Nordstemmen
3. Ordnungsamt Nordstemmen
Hauptstraße 1
31171 Nordstemmen
Gemeinde Nordstemmen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.