Nossen ist eine Kleinstadt im sächsischen Landkreis Meißen an der Freiberger Mulde und am bekannten Autobahndreieck Nossen, welches die A 14 an die A 4 anbindet
Bundesland
Landkreis
Einwohner
10.446 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01683
Vorwahlen
035242, 035246, 035241
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Nossen
Markt 1
01683 Nossen
2. Ordnungsamt Nossen
Markt 1
01683 Nossen
3. Finanzamt Döbeln
Am Schwanenteich 1
04720 Döbeln
Gemeinde Nossen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Flächennutzungsplan der Stadt Nossen wurde zuletzt im Juli 2022 aktualisiert. Dieser Plan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde dar. Neue Gewerbe- und Wohngebiete wurden eingeplant, und es wurden Regelungen für besondere bauliche Vorkehrungen, Bergbauflächen und Flächen mit umweltgefährdenden Stoffen festgelegt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.