Dresden ( Aussprache?/i; obersorbisch Drježdźany; abgeleitet aus dem altsorbischen Drežďany für Sumpf- oder Auwaldbewohner) ist die Landeshauptstadt des Freistaates Sachsen
Bundesland
Einwohner
555.351 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
01067–01328, 01465
Vorwahlen
0351, 03528, 035201
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Dresden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 18:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- In Dresden-Naußlitz an der Wiesbadener Straße soll auf einer 2,3 Hektar großen Fläche ein neues Wohnquartier mit Mietwohngebäuden, Einfamilien- und Doppelhäusern entstehen. Die Öffentlichkeit konnte vom 6. Januar bis 7. Februar 2025 die Planungsunterlagen einsehen und am 16. Januar 2025 an einer öffentlichen Erörterung teilnehmen.
- In den Stadtteilen Leubnitz-Neuostra und Torna ist ein Neubaugebiet mit etwa 122 Eigenheimen und bis zu 13 Mehrfamilienhäusern geplant. Der Bebauungsplan soll Mitte Mai 2024 im Dresdner Stadtrat beschlossen werden. Das Projekt umfasst auch Photovoltaikanlagen und energiesparende Gebäude.
- Es gibt keine neuen Nachrichten zu anderen spezifischen Bebauungsplänen in Dresden, aber allgemein arbeitet die Stadt an der Schaffung neuer Wohnflächen und städtebaulicher Entwicklungen, um den wachsenden Bedarf an Wohnraum zu decken.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.