Dresden ( Aussprache?/i; obersorbisch Drježdźany; abgeleitet aus dem altsorbischen Drežďany für Sumpf- oder Auwaldbewohner) ist die Landeshauptstadt des Freistaates Sachsen
Bundesland
Einwohner
555.351 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
01067–01328, 01465
Vorwahlen
0351, 03528, 035201
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Dresden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 18:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- In Dresden-Naußlitz an der Wiesbadener Straße soll auf einer 2,3 Hektar großen Fläche ein neues Wohnquartier mit Mietwohngebäuden, Einfamilien- und Doppelhäusern entstehen. Die Öffentlichkeit konnte vom 6. Januar bis 7. Februar 2025 die Planungsunterlagen einsehen und am 16. Januar 2025 an einer öffentlichen Erörterung teilnehmen.
- In den Stadtteilen Leubnitz-Neuostra und Torna ist ein Neubaugebiet mit etwa 122 Eigenheimen und bis zu 13 Mehrfamilienhäusern geplant. Der Bebauungsplan soll Mitte Mai 2024 im Dresdner Stadtrat beschlossen werden. Das Projekt umfasst auch Photovoltaikanlagen und energiesparende Gebäude.
- Es gibt keine neuen Nachrichten zu anderen spezifischen Bebauungsplänen in Dresden, aber allgemein arbeitet die Stadt an der Schaffung neuer Wohnflächen und städtebaulicher Entwicklungen, um den wachsenden Bedarf an Wohnraum zu decken.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.