Dresden ( Aussprache?/i; obersorbisch Drježdźany; abgeleitet aus dem altsorbischen Drežďany für Sumpf- oder Auwaldbewohner) ist die Landeshauptstadt des Freistaates Sachsen
Bundesland
Einwohner
555.351 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
01067–01328, 01465
Vorwahlen
0351, 03528, 035201
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Dresden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 18:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- In Dresden-Naußlitz an der Wiesbadener Straße soll auf einer 2,3 Hektar großen Fläche ein neues Wohnquartier mit Mietwohngebäuden, Einfamilien- und Doppelhäusern entstehen. Die Öffentlichkeit konnte vom 6. Januar bis 7. Februar 2025 die Planungsunterlagen einsehen und am 16. Januar 2025 an einer öffentlichen Erörterung teilnehmen.
- In den Stadtteilen Leubnitz-Neuostra und Torna ist ein Neubaugebiet mit etwa 122 Eigenheimen und bis zu 13 Mehrfamilienhäusern geplant. Der Bebauungsplan soll Mitte Mai 2024 im Dresdner Stadtrat beschlossen werden. Das Projekt umfasst auch Photovoltaikanlagen und energiesparende Gebäude.
- Es gibt keine neuen Nachrichten zu anderen spezifischen Bebauungsplänen in Dresden, aber allgemein arbeitet die Stadt an der Schaffung neuer Wohnflächen und städtebaulicher Entwicklungen, um den wachsenden Bedarf an Wohnraum zu decken.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.