Dresden ( Aussprache?/i; obersorbisch Drježdźany; abgeleitet aus dem altsorbischen Drežďany für Sumpf- oder Auwaldbewohner) ist die Landeshauptstadt des Freistaates Sachsen
Bundesland
Sachsen
Einwohner
555.351 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
01067–01328, 01465
Vorwahlen
0351, 03528, 035201
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00
Dienstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 18:00
Mittwoch: 08:30 - 12:00
Donnerstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:30
Freitag: 08:30 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- In Dresden-Naußlitz an der Wiesbadener Straße soll auf einer 2,3 Hektar großen Fläche ein neues Wohnquartier mit Mietwohngebäuden, Einfamilien- und Doppelhäusern entstehen. Die Öffentlichkeit konnte vom 6. Januar bis 7. Februar 2025 die Planungsunterlagen einsehen und am 16. Januar 2025 an einer öffentlichen Erörterung teilnehmen.
- In den Stadtteilen Leubnitz-Neuostra und Torna ist ein Neubaugebiet mit etwa 122 Eigenheimen und bis zu 13 Mehrfamilienhäusern geplant. Der Bebauungsplan soll Mitte Mai 2024 im Dresdner Stadtrat beschlossen werden. Das Projekt umfasst auch Photovoltaikanlagen und energiesparende Gebäude.
- Es gibt keine neuen Nachrichten zu anderen spezifischen Bebauungsplänen in Dresden, aber allgemein arbeitet die Stadt an der Schaffung neuer Wohnflächen und städtebaulicher Entwicklungen, um den wachsenden Bedarf an Wohnraum zu decken.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.