Dresden ( Aussprache?/i; obersorbisch Drježdźany; abgeleitet aus dem altsorbischen Drežďany für Sumpf- oder Auwaldbewohner) ist die Landeshauptstadt des Freistaates Sachsen
Bundesland
Einwohner
555.351 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
01067–01328, 01465
Vorwahlen
0351, 03528, 035201
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Dresden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 18:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- In Dresden-Naußlitz an der Wiesbadener Straße soll auf einer 2,3 Hektar großen Fläche ein neues Wohnquartier mit Mietwohngebäuden, Einfamilien- und Doppelhäusern entstehen. Die Öffentlichkeit konnte vom 6. Januar bis 7. Februar 2025 die Planungsunterlagen einsehen und am 16. Januar 2025 an einer öffentlichen Erörterung teilnehmen.
- In den Stadtteilen Leubnitz-Neuostra und Torna ist ein Neubaugebiet mit etwa 122 Eigenheimen und bis zu 13 Mehrfamilienhäusern geplant. Der Bebauungsplan soll Mitte Mai 2024 im Dresdner Stadtrat beschlossen werden. Das Projekt umfasst auch Photovoltaikanlagen und energiesparende Gebäude.
- Es gibt keine neuen Nachrichten zu anderen spezifischen Bebauungsplänen in Dresden, aber allgemein arbeitet die Stadt an der Schaffung neuer Wohnflächen und städtebaulicher Entwicklungen, um den wachsenden Bedarf an Wohnraum zu decken.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung