Nörten-Hardenberg (ostfälisch Nörten-Harenbarg) ist ein Flecken im Landkreis Northeim in Niedersachsen (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8616 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
37176
Vorwahlen
05503, 05594
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Nörten-Hardenberg
Am Markt 1
37176 Nörten-Hardenberg
2. Einwohnermeldeamt Nörten-Hardenberg
Am Markt 1
37176 Nörten-Hardenberg
3. Ordnungsamt Nörten-Hardenberg
Am Markt 1
37176 Nörten-Hardenberg
Gemeinde Nörten-Hardenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat den Bebauungsplan für das interkommunale Gewerbegebiet AREA 3 Ost vorerst ausgesetzt, weil die vorgesehenen Ausgleichsflächen für die verloren gehenden Brutreviere der Feldlerche nicht ausreichen. Die aktuellen Ausgleichsflächen sind wegen ihrer Größe, Lage und angrenzenden Baumgruppen nicht geeignet, die verlorenen Brutreviere vollständig zu ersetzen. Der Zweckverband muss die Ausgleichsflächen vergrößern, um den Artenschutzanforderungen zu genügen. Die Erschließungsarbeiten sind eingestellt, und die Baustelle wird in den kommenden zwei Wochen abgesichert.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.