Oberboihingen ist eine Gemeinde im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5616 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72644
Vorwahl
07022
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Tachenhausen, Tachenhausen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberboihingen
Kirchstraße 3
73240 Oberboihingen
2. Rathaus Oberboihingen
Kirchstraße 3
73240 Oberboihingen
3. Ordnungsamt Oberboihingen
Kirchstraße 3
73240 Oberboihingen
Gemeinde Oberboihingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberboihingen hat am 20.11.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich „Marbachweg – 4. Änderung, Teilbereich Marbachweg Flurstück 2844, 2846“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Dieser Plan sieht den Bau eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten vor, um innerörtlichen Wohnraum zu schaffen. Der Entwurf war vom 02.12.2024 bis 17.01.2025 im Internet und im Rathaus öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen konnten während dieser Zeit abgegeben werden.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.