Oberboihingen ist eine Gemeinde im Landkreis Esslingen in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5616 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72644
Vorwahl
07022
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Tachenhausen, Tachenhausen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberboihingen
Kirchstraße 3
73240 Oberboihingen
2. Rathaus Oberboihingen
Kirchstraße 3
73240 Oberboihingen
3. Ordnungsamt Oberboihingen
Kirchstraße 3
73240 Oberboihingen
Gemeinde Oberboihingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberboihingen hat am 20.11.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften für den Bereich „Marbachweg – 4. Änderung, Teilbereich Marbachweg Flurstück 2844, 2846“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Dieser Plan sieht den Bau eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten vor, um innerörtlichen Wohnraum zu schaffen. Der Entwurf war vom 02.12.2024 bis 17.01.2025 im Internet und im Rathaus öffentlich ausgelegt. Stellungnahmen konnten während dieser Zeit abgegeben werden.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.