Oberderdingen (bis 1964 und heute noch umgangssprachlich meist nur Derdingen genannt) ist eine Gemeinde im Kraichgau, im Nordosten des Landkreises Karlsruhe.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.517 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75038
Vorwahlen
07045, 07258
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Derdingen, ™lmhle, UntereMhle, Derdingen, Ölmühle, UntereMühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberderdingen
Hauptstraße 25
75038 Oberderdingen
2. Ordnungsamt Oberderdingen
Hauptstraße 25
75038 Oberderdingen
3. Finanzamt Karlsruhe
Kaiserstraße 66
76133 Karlsruhe
Gemeinde Oberderdingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Karl-Fischer-Straße Süd/Dietrich-Bonhoeffer-Straße in Oberderdingen ist seit Anfang Juli 2021 rechtskräftig. Das Plangebiet umfasst 1,15 Hektar mit 9.000 Quadratmetern Nettobauland für eingeschossige Bauten. Es wurden zwölf Baugrundstücke erschlossen, mit Grundstücksgrößen zwischen 450 und 905 Quadratmetern und einem Quadratmeterpreis von 330 Euro. Die Erschließungs- und Verfahrenskosten belaufen sich auf ca. 1,4 Mio. Euro. Die Erschließungsarbeiten sollten mittlerweile abgeschlossen sein, da das Ziel war, Mitte des Jahres 2022 fertig zu werden. Zusätzlich wurden artenschutzrechtliche Maßnahmen wie ein Eidechsenkonzept und Pflanzmaßnahmen für Fledermausarten umgesetzt, und 40 Streuobstbäume auf Gemeinde- und Privatgrundstücken gepflanzt.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.