Oberderdingen (bis 1964 und heute noch umgangssprachlich meist nur Derdingen genannt) ist eine Gemeinde im Kraichgau, im Nordosten des Landkreises Karlsruhe.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.517 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75038
Vorwahlen
07045, 07258
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Derdingen, ™lmhle, UntereMhle, Derdingen, Ölmühle, UntereMühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Oberderdingen
Hauptstraße 25
75038 Oberderdingen
2. Ordnungsamt Oberderdingen
Hauptstraße 25
75038 Oberderdingen
3. Finanzamt Karlsruhe
Kaiserstraße 66
76133 Karlsruhe
Gemeinde Oberderdingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet Karl-Fischer-Straße Süd/Dietrich-Bonhoeffer-Straße in Oberderdingen ist seit Anfang Juli 2021 rechtskräftig. Das Plangebiet umfasst 1,15 Hektar mit 9.000 Quadratmetern Nettobauland für eingeschossige Bauten. Es wurden zwölf Baugrundstücke erschlossen, mit Grundstücksgrößen zwischen 450 und 905 Quadratmetern und einem Quadratmeterpreis von 330 Euro. Die Erschließungs- und Verfahrenskosten belaufen sich auf ca. 1,4 Mio. Euro. Die Erschließungsarbeiten sollten mittlerweile abgeschlossen sein, da das Ziel war, Mitte des Jahres 2022 fertig zu werden. Zusätzlich wurden artenschutzrechtliche Maßnahmen wie ein Eidechsenkonzept und Pflanzmaßnahmen für Fledermausarten umgesetzt, und 40 Streuobstbäume auf Gemeinde- und Privatgrundstücken gepflanzt.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.