Oberlungwitz ist eine Stadt im Osten des Landkreises Zwickau in Sachsen, die als Zentrum der Strumpfindustrie an Bedeutung gewann
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5842 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09353
Vorwahl
03723
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberlungwitz
Hauptstraße 1
09399 Oberlungwitz
2. Bürgeramt Oberlungwitz
Hauptstraße 1
09399 Oberlungwitz
3. Ordnungsamt Oberlungwitz
Hauptstraße 1
09399 Oberlungwitz
Gemeinde Oberlungwitz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Oberlungwitz hat das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 7 „Wohngebiet Werkstraße/ENuS“ eingestellt. Ebenso wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohnstandort an der Stollberger Straße“ aufgehoben.
Ein neuer Bebauungsplan für das „Wohngebiet an der Erlbacher Straße“ wurde am 22. Februar 2022 beschlossen, um neue Wohnbauflächen zu schaffen, da die bestehenden Baugebiete weitestgehend ausgelastet sind und der Bedarf an Wohnbauflächen hoch ist.
Zudem wurde ein Flächentausch zwischen den Gewerbegebieten „Limbacher Straße“ und „Stollberger Straße“ beschlossen, um eine Neuwicklung der Gewerbefläche östlich der Stollberger Straße zu ermöglichen.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.