Oberlungwitz ist eine Stadt im Osten des Landkreises Zwickau in Sachsen, die als Zentrum der Strumpfindustrie an Bedeutung gewann
Bundesland
Landkreis
Einwohner
5842 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09353
Vorwahl
03723
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Oberlungwitz
Hauptstraße 1
09399 Oberlungwitz
2. Bürgeramt Oberlungwitz
Hauptstraße 1
09399 Oberlungwitz
3. Ordnungsamt Oberlungwitz
Hauptstraße 1
09399 Oberlungwitz
Gemeinde Oberlungwitz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Oberlungwitz hat das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 7 „Wohngebiet Werkstraße/ENuS“ eingestellt. Ebenso wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohnstandort an der Stollberger Straße“ aufgehoben.
Ein neuer Bebauungsplan für das „Wohngebiet an der Erlbacher Straße“ wurde am 22. Februar 2022 beschlossen, um neue Wohnbauflächen zu schaffen, da die bestehenden Baugebiete weitestgehend ausgelastet sind und der Bedarf an Wohnbauflächen hoch ist.
Zudem wurde ein Flächentausch zwischen den Gewerbegebieten „Limbacher Straße“ und „Stollberger Straße“ beschlossen, um eine Neuwicklung der Gewerbefläche östlich der Stollberger Straße zu ermöglichen.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.