Oebisfelde-Weferlingen ist eine Stadt im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Börde
Einwohner
13.544 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
39343 (Schwanefeld),39356 (Döhren u. a.),39359 (Bösdorf u. a.),, 39646 (Oebisfelde)siehe „Stadtgliederung“Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
039002, 039050, 039055, 039057, 039059, 039061
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Oebisfelde-Weferlingen
Hauptstraße 1
39646 Oebisfelde-Weferlingen
2. Einwohnermeldeamt Oebisfelde-Weferlingen
Hauptstraße 1
39646 Oebisfelde-Weferlingen
3. Ordnungsamt Oebisfelde-Weferlingen
Hauptstraße 1
39646 Oebisfelde-Weferlingen
Gemeinde Oebisfelde-Weferlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Oebisfelde-Weferlingen hat den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Ortsteil Bösdorf gebilligt. Der Vorentwurf liegt vom 4. November bis 5. Dezember 2024 zur öffentlichen Einsicht aus und die Träger öffentlicher Belange werden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Zusätzlich gibt es eine öffentliche Bekanntmachung über den Bebauungsplan "Promenade" in der Ortschaft Oebisfelde, jedoch ohne spezifische Details zu den neuesten Entwicklungen in diesem Bereich.
Ein weiterer Bebauungsplan betrifft die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Photovoltaikanlage im Ortsteil Bösdorf, einschließlich eines Umweltberichts.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.