Oestrich-Winkel ist eine Stadt im Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
11.723 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65375
Vorwahl
06723
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Oestrich-Winkel
Rheinstraße 25
65375 Oestrich-Winkel
2. Bürgeramt Oestrich-Winkel
Rheinstraße 25
65375 Oestrich-Winkel
3. Ordnungsamt Oestrich-Winkel
Rheinstraße 25
65375 Oestrich-Winkel
Gemeinde Oestrich-Winkel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bebauungsplan Nr. 27 Friedensplatz in Oestrich-Winkel, Ortsteil Oestrich: Öffentliche Auslegung bis 09.08.2023, IHK-Stellungnahme bis 11.08.2023.
Bebauungsplan Nr. 37 Friedensplatz in Oestrich-Winkel: Keine aktuellen Daten, zuletzt IHK-Stellungnahme bis 24.05.2023.
Bebauungsplan Auf der Fuchshöhl (Bebauungsplan Nr 88) in Oestrich-Winkel, Ortsteil Mittelheim: Allgemeines Wohngebiet, IHK-Stellungnahme bis 11.06.2018, keine aktuellen Verfahren.
Bebauungsplan Obere und Mittlere Bein (Nr. 35) in Oestrich-Winkel, Stadtteil Oestrich: IHK-Stellungnahme bis 19.11.2021, keine aktuellen Verfahren.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.