Oestrich-Winkel ist eine Stadt im Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
11.723 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65375
Vorwahl
06723
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Oestrich-Winkel
Rheinstraße 25
65375 Oestrich-Winkel
2. Bürgeramt Oestrich-Winkel
Rheinstraße 25
65375 Oestrich-Winkel
3. Ordnungsamt Oestrich-Winkel
Rheinstraße 25
65375 Oestrich-Winkel
Gemeinde Oestrich-Winkel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bebauungsplan Nr. 27 Friedensplatz in Oestrich-Winkel, Ortsteil Oestrich: Öffentliche Auslegung bis 09.08.2023, IHK-Stellungnahme bis 11.08.2023.
Bebauungsplan Nr. 37 Friedensplatz in Oestrich-Winkel: Keine aktuellen Daten, zuletzt IHK-Stellungnahme bis 24.05.2023.
Bebauungsplan Auf der Fuchshöhl (Bebauungsplan Nr 88) in Oestrich-Winkel, Ortsteil Mittelheim: Allgemeines Wohngebiet, IHK-Stellungnahme bis 11.06.2018, keine aktuellen Verfahren.
Bebauungsplan Obere und Mittlere Bein (Nr. 35) in Oestrich-Winkel, Stadtteil Oestrich: IHK-Stellungnahme bis 19.11.2021, keine aktuellen Verfahren.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.