Geisenheim ist eine Stadt im Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Einwohner
11.515 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
65366,65385 (Am Rüdesheimer Hafen)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
06722
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Geisenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Hochschulstadt Geisenheim hat den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Chauvignystraße II“ und die Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Dieser Plan soll die Errichtung eines multifunktionalen Gebäudes auf einem ehemaligen Betriebsgelände in der Chauvignystraße ermöglichen, einschließlich der Verlagerung eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes und der Schaffung von Wohnraum für Studenten. Die Planungsunterlagen sind bis zum 14. Februar 2025 öffentlich einsehbar und können online sowie im Bauamt der Hochschulstadt Geisenheim eingesehen werden.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.