Sie ist Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Rhein-Selz, der sie auch angehört
Bundesland
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
7571 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55276
Vorwahl
06133
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Oppenheim
Am Stadtplatz 1
55276 Oppenheim
2. Ordnungsamt Oppenheim
Am Stadtplatz 1
55276 Oppenheim
3. Bürgeramt Oppenheim
Am Stadtplatz 1
55276 Oppenheim
Gemeinde Oppenheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplanentwurf „Kette-Saar, 14. Änderung“ in Oppenheim wurde im Zeitraum vom 10.06.2024 bis 12.07.2024 im Internet und in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz öffentlich ausgelegt. Der Plan zielt darauf ab, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Pflegeheims auf einem bisher gewerblich genutzten Grundstück zu schaffen. Das Vorhaben soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden, da die zulässige Grundfläche unter 20.000 Quadratmetern bleibt und keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Das Plangebiet grenzt an die Bahnstrecke Mainz-Worms und die Bundesstraße 9 an.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.