Ortenberg ist eine Stadt im Wetteraukreis in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
9036 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
63683
Vorwahlen
06046, 06041 (Bleichenbach, Effolderbach), 06049 (Gelnhaar)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Breitenhaide, Käfersberg, Wippenbach, Breitenhaide, Käfersberg, Wippenbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ortenberg
Hauptstraße 1
63620 Ortenberg
2. Bürgeramt Ortenberg
Hauptstraße 1
63620 Ortenberg
3. Ordnungsamt Ortenberg
Hauptstraße 1
63620 Ortenberg
Gemeinde Ortenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Ortenberg hat am 22. Juni 2020 die 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Allmendgrün“ beschlossen. Dies umfasst die Umwandlung einer Grünfläche nordöstlich des Flurstücks 6190/9 in Gewerbefläche und die Aufstockung des Fabrikgebäudes der Schäfer Kunststofftechnik GmbH. Die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.