Die kreisfreie Stadt ist ein Oberzentrum Niedersachsens und Mittelpunkt des Osnabrücker Landes. Osnabrück ( [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˌʔɔsnaˈbʁʏk], westfälisch Ossenbrügge, älteres Platt Osenbrugge, lateinisch Ansibarium) ist eine Großstadt in Niedersachsen und Sitz des Landkreises Osnabrück. Mit über 160.000 Einwohnern (168.145 laut Melderegister) zählt sie neben dem ähnlich großen Oldenburg und den größeren Hannover und Braunschweig zu den vier größten Städten Niedersachsens
Bundesland
Einwohner
165.034 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
49074–49090
Vorwahlen
0541, 05402, 05406, 05407
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Atter, Hettlage, Honeburg, Leye, Nette, Pye
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.