Overath ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Rheinisch-Bergischen Kreis im Süden des Landes Nordrhein-Westfalen
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Kreis
                                
                                
Rheinisch-Bergischer Kreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
27.148 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
51491                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
02206, 02204 (Immekeppel, Steinenbrück, Untereschbach), 02207 (Brombach)                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Bernsau, Breidenassel, Broich, Burg, Burghof, Buschhofen, Combach, Cyriax, Eichen, Halzemich, Klef, Kotten, Lölsberg, Lokenbach, Meesbalken, Neuenhaus, Overath, Stich, Warth, Weberhöhe, Windhausen, Wsterhöhe, Bernsau, Breidenassel, Broich, Burg, Burghof, Buschhofen, Combach, Cyriax, Eichen, Halzemich, Klef, Kotten, Lölsberg, Lokenbach, Meesbalken, Neuenhaus, Stich, Warth                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Overath, Rathausplatz 1, 51491 Overath  
2. Bürgeramt Overath, Bahnhofstraße 1, 51491 Overath  
3. Ordnungsamt Overath, Rathausplatz 1, 51491 Overath  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Overath – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
 
                                - Dienstag: 08:00 - 12:00
    14:00 - 15:00
 
                                - Mittwoch: 08:00 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 08:00 - 12:00
 
                                - Freitag: 08:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                            - Der Rat der Stadt Overath hat die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Vikerath Rott“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 13a BauGB beschlossen.
- Es gibt öffentliche Bekanntmachungen für die 1. Änderung der Bebauungspläne Nr. 60 „Vilkerath – Ortsmitte Nord“ und Nr. 99 „Overath – Heiligenhaus, Birken“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.
- Ein nichtoffener Realisierungswettbewerb für die Attraktivierung und Neugestaltung des Steinhofplatzes und der ehemaligen Feuerwehrfläche im historischen Stadtkern von Overath wurde durchgeführt, mit dem Ziel, die funktionalen und städtebaulichen Qualitäten zu steigern.
- In der Wochenendhaussiedlung am Hasenberg gibt es Probleme mit der Entwässerungsanlage, die nicht den DIN-Vorgaben entspricht, und einen Baustopp bis die Anlage den Anforderungen genügt; zudem gibt es Diskussionen über eine Umwidmung zu einer Ferienhaussiedlung.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
                            
                                Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
 - Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
 - Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
 - Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
 - Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
 - Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
 
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
 
                             
                         
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
 - Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
 - Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
 
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
 - Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
 - Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
 
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
 - Verlängerbar um ein Jahr
 - In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
 
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.