Heiligenhaus ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Norden des Kreises Mettmann
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
26.367 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
42579
Vorwahlen
02054, 02056, 02058, 02102
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Groß-Durbusch, GroßSchwamborn, Hasselbeck, Heide, Hetterscheidt, Isenbgel, KleinSchwamborn, Laupendahl, Leubeck, Mittelbech, Neuenhausen, Tschen, Unterbech, Groß-Durbusch, GroßSchwamborn, Hasselbeck, Heide, Hetterscheidt, Isenbügel, KleinSchwamborn, Laupendahl, Leubeck, LindebHeiligenhaus, Mittelbech, Neuenhausen, Tüschen, Unterbech
Adressen:
1. Stadt Heiligenhaus, Hauptstraße 2, 42579 Heiligenhaus
2. Bürgeramt Heiligenhaus, Hauptstraße 2, 42579 Heiligenhaus
3. Ordnungsamt Heiligenhaus, Hauptstraße 2, 42579 Heiligenhaus
Gemeinde Heiligenhaus – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Heiligenhaus ist der Bebauungsplan für das Gebiet "Südring/Kurt-Schumacher-Straße" in Planung, wo Bonava 55 Stadthäuser auf einem etwa 14.000 Quadratmeter großen Areal errichten wird. Der Grundstückskaufvertrag wurde im November 2022 unterzeichnet, und der Baustart ist für 2023 geplant. Das Projekt umfasst zehn Gruppen von Stadthäusern, einen Quartiersplatz und eine nachhaltige Energieversorgung, die mindestens den KFW-55-Standard erreichen soll.
Zusätzlich laufen Arbeiten an anderen Bebauungsplänen, wie den Plänen für das Gewerbegebiet Hetterscheidt-Nord (Bebauungsplan BP Nr. 47/2) und dem Innovationspark Heiligenhaus, der durch die Bebauungspläne Nr. 57 und Nr. 58 bauplanungsrechtlich gesichert ist. Hier sind Gewerbegrundstücke verfügbar und bebaubar, mit einer guten Verkehrsanbindung und Nahversorgung.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.