Heiligenhaus ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Norden des Kreises Mettmann
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
26.367 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
42579
Vorwahlen
02054, 02056, 02058, 02102
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Groß-Durbusch, GroßSchwamborn, Hasselbeck, Heide, Hetterscheidt, Isenbgel, KleinSchwamborn, Laupendahl, Leubeck, Mittelbech, Neuenhausen, Tschen, Unterbech, Groß-Durbusch, GroßSchwamborn, Hasselbeck, Heide, Hetterscheidt, Isenbügel, KleinSchwamborn, Laupendahl, Leubeck, LindebHeiligenhaus, Mittelbech, Neuenhausen, Tüschen, Unterbech
Adressen:
1. Stadt Heiligenhaus, Hauptstraße 2, 42579 Heiligenhaus
2. Bürgeramt Heiligenhaus, Hauptstraße 2, 42579 Heiligenhaus
3. Ordnungsamt Heiligenhaus, Hauptstraße 2, 42579 Heiligenhaus
Gemeinde Heiligenhaus – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 14:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Heiligenhaus ist der Bebauungsplan für das Gebiet "Südring/Kurt-Schumacher-Straße" in Planung, wo Bonava 55 Stadthäuser auf einem etwa 14.000 Quadratmeter großen Areal errichten wird. Der Grundstückskaufvertrag wurde im November 2022 unterzeichnet, und der Baustart ist für 2023 geplant. Das Projekt umfasst zehn Gruppen von Stadthäusern, einen Quartiersplatz und eine nachhaltige Energieversorgung, die mindestens den KFW-55-Standard erreichen soll.
Zusätzlich laufen Arbeiten an anderen Bebauungsplänen, wie den Plänen für das Gewerbegebiet Hetterscheidt-Nord (Bebauungsplan BP Nr. 47/2) und dem Innovationspark Heiligenhaus, der durch die Bebauungspläne Nr. 57 und Nr. 58 bauplanungsrechtlich gesichert ist. Hier sind Gewerbegrundstücke verfügbar und bebaubar, mit einer guten Verkehrsanbindung und Nahversorgung.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.