Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Heiligenhaus

Heiligenhaus ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im Norden des Kreises Mettmann
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
26.367 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
42579
Vorwahlen
02054, 02056, 02058, 02102
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Groß-Durbusch, GroßSchwamborn, Hasselbeck, Heide, Hetterscheidt, Isenbgel, KleinSchwamborn, Laupendahl, Leubeck, Mittelbech, Neuenhausen, Tschen, Unterbech, Groß-Durbusch, GroßSchwamborn, Hasselbeck, Heide, Hetterscheidt, Isenbügel, KleinSchwamborn, Laupendahl, Leubeck, LindebHeiligenhaus, Mittelbech, Neuenhausen, Tüschen, Unterbech
Adressen:
1. Stadt Heiligenhaus, Hauptstraße 2, 42579 Heiligenhaus
2. Bürgeramt Heiligenhaus, Hauptstraße 2, 42579 Heiligenhaus
3. Ordnungsamt Heiligenhaus, Hauptstraße 2, 42579 Heiligenhaus
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 14:30 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Heiligenhaus ist der Bebauungsplan für das Gebiet "Südring/Kurt-Schumacher-Straße" in Planung, wo Bonava 55 Stadthäuser auf einem etwa 14.000 Quadratmeter großen Areal errichten wird. Der Grundstückskaufvertrag wurde im November 2022 unterzeichnet, und der Baustart ist für 2023 geplant. Das Projekt umfasst zehn Gruppen von Stadthäusern, einen Quartiersplatz und eine nachhaltige Energieversorgung, die mindestens den KFW-55-Standard erreichen soll.

Zusätzlich laufen Arbeiten an anderen Bebauungsplänen, wie den Plänen für das Gewerbegebiet Hetterscheidt-Nord (Bebauungsplan BP Nr. 47/2) und dem Innovationspark Heiligenhaus, der durch die Bebauungspläne Nr. 57 und Nr. 58 bauplanungsrechtlich gesichert ist. Hier sind Gewerbegrundstücke verfügbar und bebaubar, mit einer guten Verkehrsanbindung und Nahversorgung.

FAQ

Was ist ein einfacher Bebauungsplan?

Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:

  • Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
  • Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
  • Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.

Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.

Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?

Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:

  • Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
  • Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
  • Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung

Typische Festsetzungen umfassen:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
  • Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
  • Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
  • Verkehrsflächen
  • Grünflächen und Pflanzgebote
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf
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Vor 1960 wurden die meisten Bebauungspläne für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) erstellt, bevor 1961 das Bundesbaugesetz verabschiedet wurde. Sie gelten weiterhin fort, solange sie nicht geltendem Recht widersprechen, also ihr Inhalt noch Gegenstand eines Bebauungsplans sein könnte. Diese Bebauungspläne werden übergeleitete Bebauungspläne genannt. 

Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.