Prüm [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈpʰʀʏm] ist eine Stadt in der Westeifel (Rheinland-Pfalz), ehemalige Kreisstadt, heute Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Bundesland
Landkreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Einwohner
5442 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54595
Vorwahl
06551
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Hermespand, Niedermehlen, Obermehlen, Steinmehlen, Willwerath
Adressen:
1. Stadtverwaltung Prüm, Bahnhofstraße 1, 54595 Prüm
2. Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Am Schloß 1, 54634 Bitburg
3. Einwohnermeldeamt Prüm, Bahnhofstraße 1, 54595 Prüm
Gemeinde Prüm – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die aktuelle Planung für den Bebauungsplan in Prüm sieht vor, den neuen ALDI-Markt auf hinzugekauften Grundstücken zu errichten, dann die vorhandene ALDI-Filiale abzureißen und anschließend auf den freigewordenen Grundstücksteilen eine neue Parkplatzanlage zu schaffen. Im Norden des Grundstücks sollen weitere Fachmärkte angesiedelt werden.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.