Prümzurlay ist ein staatlich anerkannter Erholungsort im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz und Teil des deutsch-luxemburgischen Naturparks Südeifel. Der Ort ist bekannt für die zwischen Prümzurlay und Irrel liegenden Wasserfälle der Prüm sowie die bis zu 50 m hohen Lias-Sandsteinfelsformationen am Rande des engen Tales
Bundesland
Landkreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Einwohner
570 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54668
Vorwahl
06523
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
PrümerBurg
Adressen:
1. Verbandsgemeinde Prüm
Hauptstraße 1
54595 Prüm
2. Stadtverwaltung Prüm
Markt 1
54595 Prüm
3. Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Bahnhofstraße 1
54634 Bitburg
Gemeinde Prümzurlay – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.