In seiner heutigen Ausdehnung besteht Pulheim seit der kommunalen Gebietsreform vom 1. Die Gemeinde erhielt am 1. In seiner heutigen Ausdehnung besteht Pulheim seit der kommunalen Gebietsreform vom 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Einwohner
54.805 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
50259
Vorwahlen
02238, 02234
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altenhof, Orr, Altenhof, Orr
Adressen:
1. Stadt Pulheim
Rathausplatz 1
50259 Pulheim
2. Bürgeramt Pulheim
Friedrich-Ebert-Straße 1
50259 Pulheim
3. Ordnungsamt Pulheim
Rathausplatz 1
50259 Pulheim
Gemeinde Pulheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Pulheim wird ein neuer Bebauungsplan für eine Kindertagesstätte in Sinnersdorf umgesetzt. Der Plan sieht den Bau einer Kita mit sechs Gruppenräumen auf einem 1,9 Hektar großen Areal südlich des Friedhofs und der Rurstraße vor, um den Bedarf an Kita-Plätzen für Kinder jünger und älter als drei Jahre zu decken. Der Bebauungsplan BP 157 muss dafür den Flächennutzungsplan anpassen[1%.
Zusätzlich gibt es Pläne für die Erschließung eines neuen Gewerbegebiets im Südwesten von Pulheim. Der Bebauungsplan Nr. 99 Pulheim Südwest soll Gewerbeflächen schaffen, um dem Mangel an Gewerbeflächen in der Region zu begegnen. Die Flächen, bisher als landwirtschaftliche Flächen genutzt, sollen in gewerbliche Bauflächen umgewandelt werden. Diese Planung ist im Parallelverfahren mit einer Teilbereichsänderung des Flächennutzungsplans und umfasst auch verkehrliche Anpassungen und den Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.