Bergheim ist die Kreisstadt des Rhein-Erft-Kreises in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Einwohner
61.807 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
50126, 50127, 50129
Vorwahlen
02271, 02272, 02238
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bannacker, Bergheim, Hennenweidach, Kenten, Neubergheim, Radegundis, Wellenburg, Zieverich, Bannacker, Hennenweidach, Kenten, Neubergheim, Radegundis, Wellenburg, Zieverich
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das neue Quartier an der Kurfürsten-Anlage in Heidelberg, Bergheim, ist aktuell in der Offenlage. Die Veröffentlichung des Entwurfs erfolgt vom 27. Januar bis 26. Februar 2025, und Bürger können sich während dieser Zeit zum Plan äußern. Das Quartier wird auf dem ehemaligen Gelände der Heidelberger Druckmaschinen AG und dem angrenzenden Areal der Stadtwerke Heidelberg entstehen und umfasst Miet- und Eigentumswohnungen, Gewerbe und Dienstleistungen sowie eine Kita. Der Beginn der Bauarbeiten ist für 2026 geplant.
In der Gemeinde Bergheim selbst gibt es separate Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan "Nördlich der Eichstätter Straße", der in der Sitzung am 24. April 2023 genehmigt und im Juli und August 2023 der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Die Abwägung der Stellungnahmen fand im November 2023 statt.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.