Bergheim ist die Kreisstadt des Rhein-Erft-Kreises in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Einwohner
61.807 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
50126, 50127, 50129
Vorwahlen
02271, 02272, 02238
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bannacker, Bergheim, Hennenweidach, Kenten, Neubergheim, Radegundis, Wellenburg, Zieverich, Bannacker, Hennenweidach, Kenten, Neubergheim, Radegundis, Wellenburg, Zieverich
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das neue Quartier an der Kurfürsten-Anlage in Heidelberg, Bergheim, ist aktuell in der Offenlage. Die Veröffentlichung des Entwurfs erfolgt vom 27. Januar bis 26. Februar 2025, und Bürger können sich während dieser Zeit zum Plan äußern. Das Quartier wird auf dem ehemaligen Gelände der Heidelberger Druckmaschinen AG und dem angrenzenden Areal der Stadtwerke Heidelberg entstehen und umfasst Miet- und Eigentumswohnungen, Gewerbe und Dienstleistungen sowie eine Kita. Der Beginn der Bauarbeiten ist für 2026 geplant.
In der Gemeinde Bergheim selbst gibt es separate Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan "Nördlich der Eichstätter Straße", der in der Sitzung am 24. April 2023 genehmigt und im Juli und August 2023 der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Die Abwägung der Stellungnahmen fand im November 2023 statt.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.