Bergheim ist die Kreisstadt des Rhein-Erft-Kreises in Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Erft-Kreis
Einwohner
61.807 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
50126, 50127, 50129
Vorwahlen
02271, 02272, 02238
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bannacker, Bergheim, Hennenweidach, Kenten, Neubergheim, Radegundis, Wellenburg, Zieverich, Bannacker, Hennenweidach, Kenten, Neubergheim, Radegundis, Wellenburg, Zieverich
Gemeinde Bergheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das neue Quartier an der Kurfürsten-Anlage in Heidelberg, Bergheim, ist aktuell in der Offenlage. Die Veröffentlichung des Entwurfs erfolgt vom 27. Januar bis 26. Februar 2025, und Bürger können sich während dieser Zeit zum Plan äußern. Das Quartier wird auf dem ehemaligen Gelände der Heidelberger Druckmaschinen AG und dem angrenzenden Areal der Stadtwerke Heidelberg entstehen und umfasst Miet- und Eigentumswohnungen, Gewerbe und Dienstleistungen sowie eine Kita. Der Beginn der Bauarbeiten ist für 2026 geplant.
In der Gemeinde Bergheim selbst gibt es separate Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan "Nördlich der Eichstätter Straße", der in der Sitzung am 24. April 2023 genehmigt und im Juli und August 2023 der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Die Abwägung der Stellungnahmen fand im November 2023 statt.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.