Quakenbrück (niederdeutsch Quokenbrügge) ist eine Stadt im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen, liegt an der Hase und ist Verwaltungssitz der Samtgemeinde Artland, die sie zusammen mit den Gemeinden Badbergen, Menslage und Nortrup bildet
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.612 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49610
Vorwahl
05431
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Quakenbrück, Rathausplatz 1, 49610 Quakenbrück
2. Landkreis Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
3. Agentur für Arbeit Osnabrück, Kaiserstraße 14, 49080 Osnabrück
Gemeinde Quakenbrück – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Stadtteil Hengelage von Quakenbrück entsteht das neue Baugebiet Vehrer Hagen, für das der Beginn der Arbeiten im 2. Halbjahr 2025 geplant ist. Die Festsetzung der Grundstückspreise und der Start der Vermarktung sind für Ende 2025/Anfang 2026 vorgesehen.
- In der Gemeinde Badbergen, die ebenfalls zur Samtgemeinde Artland gehört, wurde der Bebauungsplan Nr. 17 „Sonnenhöhe“ im 4. Quartal 2024 beschlossen. Hier entstehen etwa 73 Baugrundstücke, und die Erschließungsarbeiten sollen im 1. Halbjahr 2025 abgeschlossen sein, mit dem Beginn der Bauarbeiten im 2. Halbjahr 2025.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.