Quakenbrück (niederdeutsch Quokenbrügge) ist eine Stadt im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen, liegt an der Hase und ist Verwaltungssitz der Samtgemeinde Artland, die sie zusammen mit den Gemeinden Badbergen, Menslage und Nortrup bildet
Bundesland
Landkreis
Einwohner
13.612 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49610
Vorwahl
05431
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Quakenbrück, Rathausplatz 1, 49610 Quakenbrück
2. Landkreis Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
3. Agentur für Arbeit Osnabrück, Kaiserstraße 14, 49080 Osnabrück
Gemeinde Quakenbrück – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Stadtteil Hengelage von Quakenbrück entsteht das neue Baugebiet Vehrer Hagen, für das der Beginn der Arbeiten im 2. Halbjahr 2025 geplant ist. Die Festsetzung der Grundstückspreise und der Start der Vermarktung sind für Ende 2025/Anfang 2026 vorgesehen.
- In der Gemeinde Badbergen, die ebenfalls zur Samtgemeinde Artland gehört, wurde der Bebauungsplan Nr. 17 „Sonnenhöhe“ im 4. Quartal 2024 beschlossen. Hier entstehen etwa 73 Baugrundstücke, und die Erschließungsarbeiten sollen im 1. Halbjahr 2025 abgeschlossen sein, mit dem Beginn der Bauarbeiten im 2. Halbjahr 2025.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.