Die Stadt Raguhn-Jeßnitz ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
Einwohner
8862 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06779, 06800
Vorwahlen
034906, 03494
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Raguhn-Jeßnitz
Markt 1
06773 Raguhn-Jeßnitz
2. Einwohnermeldeamt Raguhn-Jeßnitz
Markt 1
06773 Raguhn-Jeßnitz
3. Ordnungsamt Raguhn-Jeßnitz
Markt 1
06773 Raguhn-Jeßnitz
Gemeinde Raguhn-Jeßnitz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Raguhn-Jeßnitz betreffen vor allem die aktuelle Planung und Umsetzung von spezifischen Bebauungsplänen in den Ortsteilen.
- Es gibt den Bebauungsplan der Innenentwicklung "KITA Markescher Platz" im Ortsteil Raguhn, der im September 2024 aktualisiert wurde.
- Eine Außenbereichssatzung für die Ortschaft Jeßnitz im Bereich "EISENHAMMER" wurde am 6. September 2024 veröffentlicht.
- Es gibt spezifische Bebauungspläne für die Ortschaften Lingenau, Thurland, Altjeßnitz, Marke und Retzau, die regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht werden.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.