Ramstein-Miesenbach ist eine rheinland-pfälzische Stadt im Landkreis Kaiserslautern und Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie auch angehört
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8057 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
66877, 66851
Vorwahl
06371
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemeinde Ramstein-Miesenbach – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Hütschenhausen hat am 8. Oktober 2024 den Vorentwurf für den Bebauungsplan „Solarpark Hütschenhausen“ gefasst. Dieser Plan betrifft die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage am östlichen Rand der Gemarkung Hütschenhausen, im Ortsteil Katzenbach, um zum Klimaschutz beizutragen und den Anteil regenerativer Energien an der Stromversorgung zu erhöhen. Derzeit wird das Gebiet hauptsächlich landwirtschaftlich als Ackerland genutzt und muss daher im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach geändert werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Flächennutzungsplanvorentwurf fand vom 28. Oktober bis 29. November 2024 statt. Die Öffentlichkeit konnte sich über die Ziele und Auswirkungen der Planung informieren und Stellungnahmen abgeben. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte gleichzeitig.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.