Die Sickingenstadt Landstuhl ist der Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Landstuhl und die bevölkerungsreichste Stadt im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8356 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66849
Vorwahl
06371
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Bildschacherhof, Breitenwald, Felsenmhle, Geigerhof, Harzofen, Kahlenberg, Melkerei, Pick, Ziegelhtte, Bildschacherhof, Breitenwald, Felsenmühle, Geigerhof, Harzofen, Kahlenberg, Melkerei, Pick, Ziegelhütte
Adressen:
1. Stadtverwaltung Landstuhl
Am Alten Rathaus 1
66849 Landstuhl
2. Ordnungsamt Landstuhl
Am Alten Rathaus 1
66849 Landstuhl
3. Bürgeramt Landstuhl
Am Alten Rathaus 1
66849 Landstuhl
Gemeinde Landstuhl – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In der Ortsgemeinde Hauptstuhl wird der Bebauungsplan "Am Wäldchen, 3. Änderung und Erweiterung" umgesetzt. Dieser Plan dient der geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Ein Hauptziel ist der Neubau des Feuerwehrgerätehauses, da das bestehende Gebäude nicht mehr den funktionellen Anforderungen entspricht. Der Neubau soll auf dem bisherigen Gelände, nördlich des Bestandsgebäudes, erfolgen. Nach Fertigstellung und Bezug des Neubaus wird das alte Feuerwehrgebäude zurückgebaut. Der Plan bedarf einer Teiländerung des bestehenden Bebauungsplans "Am Wäldchen, 2. Änderung", da der Neubau in einer öffentlichen Grünfläche geplant ist.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.