Die Sickingenstadt Landstuhl ist der Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Landstuhl und die bevölkerungsreichste Stadt im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8356 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66849
Vorwahl
06371
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Bildschacherhof, Breitenwald, Felsenmhle, Geigerhof, Harzofen, Kahlenberg, Melkerei, Pick, Ziegelhtte, Bildschacherhof, Breitenwald, Felsenmühle, Geigerhof, Harzofen, Kahlenberg, Melkerei, Pick, Ziegelhütte
Adressen:
1. Stadtverwaltung Landstuhl
Am Alten Rathaus 1
66849 Landstuhl
2. Ordnungsamt Landstuhl
Am Alten Rathaus 1
66849 Landstuhl
3. Bürgeramt Landstuhl
Am Alten Rathaus 1
66849 Landstuhl
Gemeinde Landstuhl – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In der Ortsgemeinde Hauptstuhl wird der Bebauungsplan "Am Wäldchen, 3. Änderung und Erweiterung" umgesetzt. Dieser Plan dient der geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Ein Hauptziel ist der Neubau des Feuerwehrgerätehauses, da das bestehende Gebäude nicht mehr den funktionellen Anforderungen entspricht. Der Neubau soll auf dem bisherigen Gelände, nördlich des Bestandsgebäudes, erfolgen. Nach Fertigstellung und Bezug des Neubaus wird das alte Feuerwehrgebäude zurückgebaut. Der Plan bedarf einer Teiländerung des bestehenden Bebauungsplans "Am Wäldchen, 2. Änderung", da der Neubau in einer öffentlichen Grünfläche geplant ist.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.