Die Sickingenstadt Landstuhl ist der Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Landstuhl und die bevölkerungsreichste Stadt im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8356 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66849
Vorwahl
06371
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Bildschacherhof, Breitenwald, Felsenmhle, Geigerhof, Harzofen, Kahlenberg, Melkerei, Pick, Ziegelhtte, Bildschacherhof, Breitenwald, Felsenmühle, Geigerhof, Harzofen, Kahlenberg, Melkerei, Pick, Ziegelhütte
Adressen:
1. Stadtverwaltung Landstuhl
Am Alten Rathaus 1
66849 Landstuhl
2. Ordnungsamt Landstuhl
Am Alten Rathaus 1
66849 Landstuhl
3. Bürgeramt Landstuhl
Am Alten Rathaus 1
66849 Landstuhl
Gemeinde Landstuhl – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In der Ortsgemeinde Hauptstuhl wird der Bebauungsplan "Am Wäldchen, 3. Änderung und Erweiterung" umgesetzt. Dieser Plan dient der geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Ein Hauptziel ist der Neubau des Feuerwehrgerätehauses, da das bestehende Gebäude nicht mehr den funktionellen Anforderungen entspricht. Der Neubau soll auf dem bisherigen Gelände, nördlich des Bestandsgebäudes, erfolgen. Nach Fertigstellung und Bezug des Neubaus wird das alte Feuerwehrgebäude zurückgebaut. Der Plan bedarf einer Teiländerung des bestehenden Bebauungsplans "Am Wäldchen, 2. Änderung", da der Neubau in einer öffentlichen Grünfläche geplant ist.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.