Die Sickingenstadt Landstuhl ist der Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Landstuhl und die bevölkerungsreichste Stadt im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8356 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66849
Vorwahl
06371
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Bildschacherhof, Breitenwald, Felsenmhle, Geigerhof, Harzofen, Kahlenberg, Melkerei, Pick, Ziegelhtte, Bildschacherhof, Breitenwald, Felsenmühle, Geigerhof, Harzofen, Kahlenberg, Melkerei, Pick, Ziegelhütte
Adressen:
1. Stadtverwaltung Landstuhl
Am Alten Rathaus 1
66849 Landstuhl
2. Ordnungsamt Landstuhl
Am Alten Rathaus 1
66849 Landstuhl
3. Bürgeramt Landstuhl
Am Alten Rathaus 1
66849 Landstuhl
Gemeinde Landstuhl – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In der Ortsgemeinde Hauptstuhl wird der Bebauungsplan "Am Wäldchen, 3. Änderung und Erweiterung" umgesetzt. Dieser Plan dient der geordneten und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung. Ein Hauptziel ist der Neubau des Feuerwehrgerätehauses, da das bestehende Gebäude nicht mehr den funktionellen Anforderungen entspricht. Der Neubau soll auf dem bisherigen Gelände, nördlich des Bestandsgebäudes, erfolgen. Nach Fertigstellung und Bezug des Neubaus wird das alte Feuerwehrgebäude zurückgebaut. Der Plan bedarf einer Teiländerung des bestehenden Bebauungsplans "Am Wäldchen, 2. Änderung", da der Neubau in einer öffentlichen Grünfläche geplant ist.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung