Ratekau ist eine Gemeinde im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein, zehn Kilometer nördlich von Lübeck gelegen
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
15.166 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
23626, 23611, 23669, 23689
Vorwahlen
04504, 04502, 04503, 0451
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altruppersdorf, AmSpann, Kleinensee, Kreuzkamp, Neuruppersdorf, Offendorf, Offendorferfeld, Ovendorf, RuppersdorferMoor, Stckerbusch, Wilmsdorf, Altruppersdorf, AmSpann, Kleinensee, Kreuzkamp, Neuruppersdorf, Offendorf, Offendorferfeld, Ovendorf, RuppersdorferMoor, Stückerbusch, Wilmsdorf
Adressen:
1. Gemeinde Ratekau
Am Markt 1
23626 Ratekau
2. Amtsverwaltung Ratekau
Am Markt 1
23626 Ratekau
3. Einwohnermeldeamt Ratekau
Am Markt 1
23626 Ratekau
Gemeinde Ratekau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Ratekau in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen behandeln hauptsächlich die Ortskernentwicklung und Grundstückspreise in Ratekau, sowie allgemeine Informationen zu Bebauungsplänen in anderen Orten wie Lübeck, aber nicht spezifisch für Ratekau.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.