Raunheim ist eine Stadt im südhessischen Kreis Groß-Gerau im Rhein-Main-Gebiet etwa 20 km südwestlich von Frankfurt am Main am Südufer des Mains gelegen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
16.137 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65479
Vorwahl
06142
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Raunheim
Rathausplatz 1
65479 Raunheim
2. Bürgeramt Raunheim
Rathausplatz 1
65479 Raunheim
3. Ordnungsamt Raunheim
Rathausplatz 1
65479 Raunheim
Gemeinde Raunheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 61.23.34 „Anton-Flettner-Straße“ ist aktuell ein Thema in Raunheim. Es gibt einen Änderungsantrag der WsR-Fraktion, der den Ausschluss des Baus eines Rechenzentrums in diesem Bebauungsplan vorsieht.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.