Rehburg-Loccum ist eine Stadt in Niedersachsen im Südosten des Landkreises Nienburg/Weser und mit gut 10.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt des Landkreises
Bundesland
Landkreis
Nienburg/Weser
Einwohner
10.107 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31547
Vorwahlen
05037, 05766
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rehburg-Loccum, Am Markt 1, 31547 Rehburg-Loccum
2. Landkreis Nienburg, Am Kirchhof 1, 31582 Nienburg (Weser)
3. Wasserverband Mittlere Weser, Am Schützenplatz 1, 31535 Neustadt am Rübenberge
Gemeinde Rehburg-Loccum – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rehburg-Loccum gibt es derzeit Diskussionen um den Standort für das neue Feuerwehrgerätehaus in Loccum. Zwei Grundstücke sind dafür in Frage gekommen, und es gibt Uneinigkeiten zwischen dem Ortsrat und der Verwaltung über den optimalen Standort.
Zudem sind die bestehenden Bebauungspläne der Stadt Rehburg-Loccum online verfügbar und enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, aber es wird darauf hingewiesen, dass die Auflistung der Bebauungspläne nicht vollständig sein könnte.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.