Steyerberg ist ein Flecken im Landkreis Nienburg (Niedersachsen)
Bundesland
Landkreis
Nienburg/Weser
Einwohner
5218 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31595
Vorwahlen
05764, 05023, 05761, 05769
Adresse derFleckenverwaltung
Website
Ortsteile
Dunk, Friesland, Hägeringen, Heemsche, Reese, ReeserLager, Rießen, RoterHoop, SehnserKamp, Wilhelmshof, Dunk, Friesland, Hägeringen, Heemsche, Reese, ReeserLager, Rießen, RoterHoop, SehnserKamp, Wilhelmshof
Adressen:
1. Gemeinde Steyerberg, Am Markt 1, 31595 Steyerberg
2. Einwohnermeldeamt Steyerberg, Am Markt 1, 31595 Steyerberg
3. Ordnungsamt Steyerberg, Am Markt 1, 31595 Steyerberg
Gemeinde Steyerberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.