Steyerberg ist ein Flecken im Landkreis Nienburg (Niedersachsen)
Bundesland
Landkreis
Nienburg/Weser
Einwohner
5218 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31595
Vorwahlen
05764, 05023, 05761, 05769
Adresse derFleckenverwaltung
Website
Ortsteile
Dunk, Friesland, Hägeringen, Heemsche, Reese, ReeserLager, Rießen, RoterHoop, SehnserKamp, Wilhelmshof, Dunk, Friesland, Hägeringen, Heemsche, Reese, ReeserLager, Rießen, RoterHoop, SehnserKamp, Wilhelmshof
Adressen:
1. Gemeinde Steyerberg, Am Markt 1, 31595 Steyerberg
2. Einwohnermeldeamt Steyerberg, Am Markt 1, 31595 Steyerberg
3. Ordnungsamt Steyerberg, Am Markt 1, 31595 Steyerberg
Gemeinde Steyerberg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.