Rettenberg ist eine Gemeinde im bayerisch-schwäbischen Landkreis Oberallgäu.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Oberallgäu
Einwohner
4521 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
87549
Vorwahl
08327
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altach, Altsch, Bichel, Binzeler, Bommen, Buchenberg, Engelpolz, Hinterberg, Kalchenbach, Kranzegg, Reichen, Rettenberg, Sterklis, Vorderburg, Wagneritz, Weiher, Altach, Altsch, Bichel, Binzeler, Bommen, Buchenberg, Engelpolz, Hinterberg, Kalchenbach, Kranzegg, Reichen, Sterklis, Vorderburg, Wagneritz, Weiher
Adressen:
1. Gemeinde Rettenberg, Hauptstraße 27, 87549 Rettenberg
2. Ordnungsamt Rettenberg, Hauptstraße 27, 87549 Rettenberg
3. Finanzamt Kempten, Bismarckstraße 6, 87435 Kempten
Gemeinde Rettenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:15
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.